„Leben retten, Transplantationszahlen steigern“
ZdK-Hauptausschuss fordert, Organspende weiter nur freiwillig zuzulassen
Gegen eine Änderung des Transplantationsgesetzes in Deutschland hat sich der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ausgesprochen. Damit lehnt er eine fraktionsübergreifende Initiative von Abgeordneten ab, die wollen, dass der Bundestag eine Änderung in Form einer Widerspruchslösung beschließt. Zielführender sei es, endlich die massiven strukturellen Hemmnisse für mehr Organspenden abzubauen, so das ZdK-Gremium.
Die Initiator*innen einer Gesetzesänderung wollen, dass in Zukunft grundsätzlich alle volljährigen und einwilligungsfähigen Erwachsenen als spendebereit gelten, die einer Organ- und Gewebeentnahme nicht widersprochen haben. Davon erhoffen sie sich, die Zahl der postmortalen Organ- und Gewebetransplantationen in Deutschland substanziell zu erhöhen. Der ZdK-Hauptausschuss widerspricht: „Die Freiwilligkeit einer Spende kann nur durch ausdrückliche Erklärung gewährleistet werden. Alles andere wäre eine Abkehr vom medizinethischen Prinzip des ‚informed consent‘, das für den Schutz der Patientenautonomie fundamental ist.“
Bei Befürworter*innen und Gegner*innen einer Widerspruchslösung im ZdK herrsche Einigkeit darüber, dass die Zahl der Organspenden erhöht werden müsse. Das wurde durch die Debatte im Hauptausschuss nochmals deutlich. Viele Patient*innen müssten lange – nicht wenige zu lange – auf ein Organ warten. „Deshalb stehen die Gesellschaft und auch jede*r Einzelne in der Pflicht, alles Erforderliche und Zumutbare in die Wege zu leiten, um diesem beklagenswerten Zustand abzuhelfen“, heißt es im Beschluss. Jedoch sei „jede Spende ihrem Wesen nach an die ausdrückliche Freiwilligkeit der Spendenden geknüpft. Das gilt nicht minder für die postmortale Spende eines Organs oder Gewebeteils.“
Mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) von 2019 sei der Bundestag „einer empirisch gestützten und in der Fachwelt weitgehend geteilten Einschätzung“ gefolgt, „dass die geringe Zahl erfolgter Organspenden bzw. Transplantationen vor allem strukturelle Ursachen hat und nicht auf eine mangelnde Spendebereitschaft in der Bevölkerung zurückzuführen ist“. Konkret seien bereits damals eine unzureichende Identifikation von potenziellen Spender*innen, eine unzureichende Finanzierung der Organentnahme sowie mangelnde Freistellung bzw. Beteiligung von Transplantationsbeauftragten genannt worden.
Internationale Vergleichsstudien zeigten, dass „die Effekte eines Wechsels von Einwilligungs- zu Widerspruchsregelungen keinerlei messbaren Einfluss auf die Zahl von Transplantationen hat“. Viel gravierender sei, so der Hauptausschuss, dass „das zentrale Organspenderegister – ein unzweifelhaft wichtiges Instrument zur schnellen und sicheren Identifizierung von spendenbereiten Verstorbenen – sich erst seit dem Frühjahr 2024 im Aufbau befindet. Zudem ist der Zugang für Spendenwillige technisch anspruchsvoll und hoch. Insofern sollten Staat und Gesellschaft alles daransetzen, diese strukturellen Hemmnisse effektiv und nachhaltig zu beseitigen und damit eine signifikante Steigerung von Transplantationen zu ermöglichen“.
In einer bioethischen Gesprächsreihe hatte das ZdK jüngst nochmals ausführlich über die Bedingungen einer Organspende debattiert und dabei Experten aus den eigenen Reihen zu Wort kommen lassen. Prof. Wolfgang Schareck, Hochschullehrer für Gefäß- und Transplantationschirurgie an der Universität Rostock, und Prof. Andreas Lob-Hüdepohl, Theologe und Sozialethiker, bis 2024 Mitglied des Deutschen Ethikrates, hatten im Diskurs je unterschiedliche Aspekte der Organspende stark gemacht. Bereits 2019 hatte sich das Präsidium des ZdK für eine dezidierte Freiwilligkeit der Organspende ausgesprochen.
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