Gemeinsame Konferenz verabschiedet Handreichung zu Segensfeiern
Empfehlungen an Diözesanbischöfe für die Praxis
Die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat auf ihrer jüngsten Sitzung eine Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare verabschiedet. Das Dokument ist das Resultat einer von der Gemeinsamen Konferenz eingesetzten Arbeitsgruppe.
„Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier. Deshalb solle die bereits vielerorts geübte Praxis bestärkt werden, Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, mit einem Segen in ihre Partnerschaft zu begleiten. „Nicht wenige Paare wünschen sich einen Segen für ihre Beziehung“, heißt es in der Handreichung. „Eine solche Bitte ist Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten.“
Die Handreichung bezieht sich sowohl auf den Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 als auch auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Papst Franziskus am 18. Dezember 2023 zugestimmt hat. „Darin wird Abstand genommen vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die die kirchlich-sakramentale Ehe nicht möglich ist“, heißt es in der Handreichung. Man folge mit der Handreichung dem „pastoralen Ansatz des Pontifikats von Papst Franziskus“. Die Gemeinsame Konferenz empfiehlt den Diözesanbischöfen, im Sinne der Handreichung vorzugehen.
Ebenso beschloss die Gemeinsame Konferenz eine Handreichung für den wertschätzenden Umgang mit Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt scheiden. Auch diese empfiehlt sie den Diözesanbischöfen für die Praxis.
Beide Handreichungen entstanden in Arbeitsgruppen, deren Mitglieder von der Gemeinsamen Konferenz benannt worden sind. Sie gehen zurück auf Beschlüsse des Synodalen Weges, die die Deutsche Bischofskonferenz und das ZdK als direkte Adressaten benannt haben.
Die Handreichung „Segnung für Paare, die sich lieben“ finden Sie hier.
Die Handreichung „Für einen wertschätzenden Umgang mit Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt scheiden“ ist hier verfügbar.
18. Dezember 2023: Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. ZdK begrüßt Grundsatzerklärung des Vatikans
23. November 2019: Segen schenken – Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Pressemitteilung zur Erklärung der Vollversammlung des ZdK
Pressemitteilung: „Gemeinsame Konferenz verabschiedet Handreichung zu Segensfeiern“ als PDF
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