Begründungspflichtig ist die Verweigerung des Zugangs für Frauen zu allen kirchlichen Ämtern
Osnabrücker Thesen zu Frauen in kirchlichen Ämtern
Mit der Verabschiedung von sieben Thesen zur Frage von "Frauen in kirchlichen Ämtern" ist am vergangenen Sonntag, dem 9. Dezember 2017, in Osnabrück ein wissenschaftlicher Kongress zu Ende gegangen.
"Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Dienste und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss", heißt es in einer der Osnabrücker Thesen.
In ökumenischer Kooperation haben sich 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Theologie, Institutionen und Verbänden drei Tage lang in Vorträgen, Gesprächen und intensiven Beratungen mit dem Thema von Frauen in kirchlichen Ämtern befasst.
"Die Frage nach der Einheit der Kirchen kann ohne eine Besprechung dieser Frage nicht beantwortet werden", so die Sprecherin im Sachbereich "Theologie, Pastoral und Ökumene" des ZdK, Prof. Dr. Dorothea Sattler, die diesen Kongress maßgeblich auf den Weg gebracht hatte. Der Bischof der Diözese Osnabrück, Franz-Josef Bode, der an dem Kongress teilgenommen hatte, versprach das weitere Gespräch über diese Thema mit den Kirchenleitungen zu unterstützen.
Die Osnabrücker Thesen, die Selbstverpflichtungen des Kongresses und die ausführlichen Erläuterungen finden Sie unter http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/reden-und-beitraege/detail/OSNABRUeCKER-THESEN-402x/
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