OSNABRÜCKER THESEN

Frauen in kirchlichen Ämtern - Reformbewegungen in der Ökumene

Vom 6. bis 9. Dezember 2017 fand in Osnabrück ein wissenschaftlicher Kongress in ökumenischer Kooperation von Institutionen für Theologie der Universitäten Osnabrück, Oldenburg und Münster sowie von römisch-katholischen und evangelischen Verbänden und Einrichtungen zum Thema „Frauen in kirchlichen Ämtern. Reformbewegungen in der Ökumene“ statt. Mit der Mehrheit der Stimmen von mehr als 120 teilnehmenden Persönlichkeiten aus der multilateralen  Ökumene und dem In- und Ausland wurden nach Vorträgen, Gesprächen und intensiven Beratungen folgende Thesen verabschiedet:

 

1)
Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern.

 

2)
Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft tiefgreifend.

 

3)
Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss.

 

4)
Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben.

 

5)
Die Unterscheidung von spezifischen Diensten innerhalb des einen (sakramentalen) Amtes (Episkopat, Presbyterat und Diakonat) hat sich geschichtlich entwickelt und kann in ökumenischer Perspektive weiterentwickelt werden. Alle Dienstformen sollen für Frauen geöffnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine geschlechtsspezifische Festlegung erfolgt.

 

6)
Die kritischen Anfragen an die kirchliche Lehrbildung im Hinblick auf den Ausschluss von Frauen von kirchlichen Diensten und Ämtern sind ein Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums  in Wort und Tat wahrzunehmen.

 

7)
Der Geist Jesu Christi verpflichtet uns, uns mit den unterschiedlichen theologischen Überzeugungen in der Frage der kirchlichen Ämter stets mit Wertschätzung und versöhnungsbereit argumentativ im Miteinander zu befassen.

 

 

SELBSTVERPFLICHTUNG

 

(1)
Wir werden die  Geschlechtergerechtigkeit bei der Übernahme und der Ausübung kirchlicher Ämter zum Prüfstein der Glaubwürdigkeit der Verkündigung des Evangeliums machen. Das ist unverzichtbar für die apostolische Sendung der Kirchen. Jenseits der Frage nach der Ordination von Frauen sind auch andere Formen einer zu wenig sensiblen Gestaltung der Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchen wahrzunehmen und zu überwinden.

 

(2)
Wir werden die theologischen Gespräche über die Präsenz  von Frauen in allen kirchlichen Ämtern mit der Zielsetzung einer Verständigung in den verbleibenden Kontroversen fortsetzen. Wir werden - je nach konfessioneller Situation – dem kritischen Gespräch mit den verantwortlichen kirchenleitenden Persönlichkeiten über alle Formen des ordinierten Amtes nicht ausweichen. In ökumenischer Gemeinschaft setzen wir uns für die Ordination von Frauen zu Diakoninnen, Presbyterinnen (Pastorinnen, Priesterinnen) und Bischöfinnen ein.

 

(3)
Wir werden weiterhin theologische Beiträge zu der erforderlichen Differenzierung zwischen der Öffnung des Diakonats und anderer Ämter für Frauen innerhalb des einen (sakramentalen) Ordo leisten. Das Diakonat als Amt für Männer und Frauen verstärkt  die diakonale Grundausrichtung der Kirche.

 

(4)
Wir werden uns im Bereich unserer Verantwortung für eine zunehmende Beteiligung von Frauen in leitenden Funktionen und Ämtern einsetzen. Wir streben eine Kultur der Partnerschaft in allen Kirchen an.

 

Osnabrück, am 9. Dezember 2017

Prof. Dr. Margit Eckholt, Universität Osnabrück
Prof. Dr. Ulrike Link-Wieczorek, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Dorothea Sattler, Universität Münster
Prof. Dr. Andrea Strübind, Universität Oldenburg

 

 
 

Erläuterung der Thesen

 

1)

Das erklärte Ziel der ökumenischen Bewegung, die sichtbare Einheit der Kirchen, ist nicht zu erreichen ohne eine Verständigung über die Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern.

 Das gemeinsame ökumenische Gedenken der Reformation im Jahr 2017 fordert dazu heraus, die Frage nach der Präsenz von Frauen in allen kirchlichen Ämtern zu thematisieren. Dieses ökumenische Ereignis hat dazu ermutigt, Reformbewegungen in allen christlichen Kirchen als einen gemeinsamen Weg zur Erneuerung beständig anzustreben.

Viele Kirchen der Reformation und die altkatholische Kirche haben im 20. Jahrhundert nach einem langen inneren Ringen die Praxis der Ordination von Frauen unter Gebet und Handauflegung eingeführt. In evangelischen Gemeinden verkündigen Frauen das Evangelium und leiten die Feier des Abendmahls. In vielen Kirchen der Reformation gelangten seit Mitte des 20. Jahrhunderts über mehrere mit schmerzhaften Benachteiligungen verbundene Stufen hinweg Frauen in alle kirchlichen Ämter, Dienste und Funktionen. In zahlreichen Kirchenordnungen ist die Gleichstellung von Frau und Mann im kirchlichen Dienst inzwischen explizit festgelegt worden. In den letzten Jahrzehnten konnten Frauen nicht nur das Pfarramt, sondern auch viele andere Bereiche der evangelischen Kirchen gestalten und prägen. Dazu zählt auch das Amt der Bischöfin. Die Beteiligung von Frauen in kirchlichen Diensten gehört daher zum Profil der Kirchen der Reformation, wovon auch die ökumenischen Beziehungen geprägt werden.

Die Frage nach  Frauen in kirchlichen Ämtern ist daher bei der Suche nach der sichtbaren Einheit der Kirchen von zentraler Bedeutung.

 

 

2)

Frauen in kirchlichen Ämtern verändern das Fremd- und das Selbstbild jeder Glaubensgemeinschaft tiefgreifend.

Heute wird als eines der ersten unterscheidenden Kennzeichen zwischen den Kirchen wahrgenommen, in welcher Weise Frauen kirchliche Ämter ausüben. Die gesellschaftliche Erwartung, Frauen und Männer in beruflicher Hinsicht einander gleich zu stellen, bildet den Hintergrund für diese kritische Betrachtung  der Geschlechterrollen in den Kirchen. Die gegebene Geschlechtergerechtigkeit ist in der heutigen Gesellschaft ein wesentliches Kriterium bei der Prüfung der Legitimation von Institutionen, die einen universalen Vertretungsanspruch erheben.

Mit dem Nachdenken über die amtlichen Rollen von Frauen in den Kirchen ist die Frage nach anstehenden Reformen bei der Ausübung der kirchlichen Ämter von Männern und Frauen insgesamt zuinnerst verbunden. Das äußere Erscheinungsbild der kirchlichen Glaubensgemeinschaft hat Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi.

In der römisch-katholischen Tradition sind die Lehren, die das 2. Vatikanische Konzil im Hinblick auf das Verständnis der kirchlichen Sendung normativ hinterlassen hat, von höchster Bedeutung. Das Konzil hat daran erinnert, dass das Wesen der Kirche in ihrer Sendung zur Verkündigung Jesu Christi besteht. Eng damit verbunden ist der Gedanke der prophetischen Dimension der Beauftragung aller Gläubigen, die mit der Taufe beginnt und durch die Firmung Stärkung erfährt. Allen Getauften wird demnach von Jesus Christus ein prophetisches, königliches und priesterliches Amt übertragen (vgl. 1 Petr 2,9-10; Lumen Gentium 34; Apostolicam Actuositatem 3), und in diesem gemeinsamen Priestertum gründet eine neue Weite der Christusrepräsentanz. Angesichts der im Konzil geschehenen neuen Wahrnehmung des weltkirchlichen Horizonts der Kirche in Verbindung mit der Erinnerung an die diakonische Grundbestimmung der kirchlichen Mission an der Seite der Armen und Ausgegrenzten verbieten sich in der Folgezeit, in der wir stehen, alle exkludierenden Handlungsformen, die Frauen benachteiligen.

In allen Kirchen haben in den letzten Jahrzehnten Frauen auf lokaler und überregionaler Ebene verstärkt Füh­rungs­positionen übernommen. Frauen tragen Verantwortung bei der Ausbildung von Frauen und Männern für den Dienst der Verkündigung in Gemeinden, Schulen und Hochschulen. Frauen leiten heute Abteilungen für Personal, Pastoral, Finanzen oder Öffentlichkeitsarbeit. Sie wirken als Justiziarinnen, Leiterin­nen von Akademien, Personalentwicklerinnen oder als Führungspersönlichkeiten in Caritas und Diakonie. Viele akademisch gebildete Frauen sind in Forschung und Lehre der wissenschaftlichen Theologie mit gesellschaftlichem Auftrag tätig.

Für die Kirchen der Reformation ist es wünschenswertdass trotz der erzielten Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den kirchlichen Ämtern die Anzahl von Frauen in kirchlichen Leitungsfunktionen weiter steigt. In allen Kirchen bedarf es einer Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung von Frauen in Bezug auf exkludierende Praktiken.

 

 

3)

Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss.

Aus theologischer Perspektive betrachtet, ist der Hinweis allein auf gesellschaftliche Veränderungen in der Beschreibung der Geschlechterrollen nicht hinreichend, um den Zugang von Frauen zu den kirchlichen Ämtern zu begründen. Es bedarf theologischer Gründe, wenn charismatisch begabte Frauen heute in der Mehrheit der Kirchen, vor allem in der römisch-katholischen sowie der orthodoxen Kirche, auch in Teilen der reformatorisch geprägten Kirchen, noch immer von der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums ausgeschlossen bleiben. Nach gemeinsamer ökumenischer Überzeugung sind bei der Begründung einer Entscheidung die biblischen Zeugnisse für die Lehre normativ. Die Tradition hat zu bewahren, was der Kanon der Heiligen Schrift lehrt.

Unbestritten war und ist in den kontroversen Diskursen um diese Thematik, dass es vor Gott für Frau und Mann die gleiche Würde in der Schöpfungs- und in der Erlösungsordnung gibt. Gott hat den Menschen als Mann und Frau als sein Bildnis erschaffen (vgl. Gen 1,26f). Die in der Taufe begründete Zugehörigkeit zu Jesus Christus überwindet die sozial oder religiös begründeten Grenzen zwischen Juden und Griechen, Sklaven und Freien, Mann und Frau (vgl. Gal 3,28). Angesichts dieser theologisch-anthropologischen Erkenntnis stellt sich die Frage, ob es hinreichende Argumente gibt, den Kreis der möglichen Amtsträger auf Männer zu beschränken. Solche müssten auf der Ebene einer göttlichen Weisung für die institutionelle Gestalt der Kirche liegen.

Die sich in den biblischen Schriften spiegelnde Entwicklung der kirchlichen Ämter hält die Möglichkeit der Teilhabe auch von Frauen an kirchlichen Ämtern offen. Zum Kreis der Menschen, die sich für Jesu Verkündigung des Reiches Gottes offen zeigten und sich seiner Mission anschlossen, gehörten auch viele Frauen (vgl. Lk 8,1-3). Sie waren die ersten Zeuginnen der Auferstehung. In der biblischen und nachbiblischen christlichen Traditionsgeschichte gab es längere Zeiten, in denen es selbstverständlich war, dass Frauen kirchliche Ämter ausübten: In den paulinischen Gemeinden hatten Frauen und Männer missionarische Aufgaben und waren vor Ort Leiterinnen der zunächst kleinen Versammlungen. Sie wirkten als berufene Mitarbeiterinnen auch im übergemeindlichen Dienst und waren selbst im Apostelamt anerkannt (vgl. Röm 16,7). In den ersten Jahrhunderten christlicher Gemeindebildung waren Frauen bei der Taufe von Frauen amtlich diakonisch tätig.

Es gibt somit eine sehr alte Tradition der Teilhabe auch von Frauen an unterschiedlichen kirchlichen Diensten und Ämtern. In diesem Zusammenhang ist insbesondere an den Dienst der Diakoninnen zu erinnern, die im ersten Jahrtausend nach Quellenlage nachweislich unter Gebet und Handauflegung ordiniert wurden. Die Veränderung dieser Praxis, die zum Ausschluss von Frauen aus den kirchlichen Diensten führte - im Westen früher und im Osten später- ist begründungspflichtig.

 

 4)

Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben.

 In den biblischen Texten wird immer wieder auf die Unergründlichkeit der Ratschlüsse Gottes verwiesen, und in der wissenschaftlichen Theologie ist es eine offene Frage, ob es für Menschen überhaupt möglich ist, den Willen Gottes im Hinblick auf seine Lenkung des Weltenlaufs zu erkennen. Nicht immer wird diese Erkenntnis in den kontroversen Gesprächen über die kirchlichen Ämter zugegeben.

In der christlichen Tradition ist die Frage vielfach bedacht worden, ob Jesus mit der Berufung von zwölf (männlichen) Jüngern in seine Nachfolge die göttliche Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Gemeinschaft, die sein Gedächtnis bewahren soll, vorausbestimmt haben könnte. Es entspricht der weitgehend vertretenen Meinung in der exegetischen Kommentierung der diesbezüglich relevanten biblischen Schrifttexte, dass die Institution des Zwölferkreises den Sinn hatte, die bis zu seinem Tod fortbestehenden Sendung Jesu Christi zu Israel, einem Volk in zwölf Stämmen, symbolisch zu vergegenwärtigen. Dieses theologische Anliegen wäre in der damals vom Patriarchat geprägten Zeit nicht zu vermitteln gewesen, wenn Frauen die Möglichkeit gehabt hätten, zum Kreis der Zwölf zu gehören.

Einzig der neutestamentliche Autor Lukas identifiziert in seinem Evangelium und in der Apostelgeschichte den Zwölferkreis mit den Aposteln und dies nur für eine gewisse Zeit als Zeichen der Kontinuität zur Heilsgeschichte Israels. Später in der Apg wird dieses Gremium durch andere Autoritäten wie den Herrenbruder Jakobus und Paulus abgelöst. Alle anderen Autoren sehen das Apostolat zum Zeugnis für Jesus in der Begegnung mit dem auferstandenen Christus begründet. Maria von Magdala  trägt vom Altertum an daher von Ehrennamen „Apostola Apostolorum“ – die zu den Aposteln mit der Osterbotschaft gesandte Apostelin (vgl. Joh 20,17f).

Durch die Entdeckung, dass Frauen in den frühchristlichen Gemeinden verantwortlich mitgearbeitet haben (Röm 16) und dadurch ihre charismatische Gleichberechtigung anerkannt wurde, wird erst recht die exkludierende männliche Repräsentationsvorstellung in Frage gestellt. Zudem brüskiert diese Lehre die Kirchen der Reformation, in denen Frauen in allen Dienstbereichen wirken und im Segen handeln.

Die Auslegung der Texte des 2. Vatikanischen Konzils und systematisch-theologische sowie kirchenrechtliche Differenzierungen führen zu der Erkenntnis, dass in den  bisher vorliegen-den römisch-katholischen Lehrtexten noch keine letztverbindliche Entscheidung über den Zugang von Frauen zu allen kirchlichen Ämtern getroffen wurde.

 

5)

Die Unterscheidung von spezifischen Diensten innerhalb des einen (sakramentalen) Amtes (Episkopat, Presbyterat und Diakonat) hat sich geschichtlich entwickelt und kann in ökumenischer Perspektive weiterentwickelt werden. Alle Dienstformen sollen für Frauen geöffnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine geschlechtsspezifische Festlegung erfolgt.

 Die christlichen Konfessionen haben bis heute auf der institutionellen Ebene unterschiedliche Modelle der Differenzierung zwischen den amtlichen Diensten gewählt, die auch auf die Vielzahl der verschiedenen Ämtervorstellungen im Neuen Testament zurückzuführen ist. In der Ökumene gibt es an vielen Orten gegenwärtig eine neue Aufmerksamkeit auf die Frage, ob es nicht doch theologische Gründe dafür gibt, das übergemeindliche Aufsichtsamt (Episkopé) von der Leitung der Ortsgemeinde (Presbyterat) sowie von der Leitung der missionarisch-sozialen Dienste (Diakonat) zu unterscheiden.

In den Kirchen in reformatorischer Tradition gab es nach dem 16. Jahrhundert eine Neigung, das kirchliche Dienstamt auf das Pfarramt zu zentrieren. Ökumenische Gespräche vor allem mit Kirchen aus anglikanischer, altkatholischer und orthodoxer Tradition haben weltweit zu einer Neubesinnung auf die biblisch überlieferte Gestalt von drei voneinander unterschiedenen Diensten geführt. In der römisch-katholischen Theologie ist das 2. Vatikanische Konzil lehrbildend geworden: Da die Fülle des Weihesakramentes im Bischofsamt gegeben ist, dessen primäre Aufgabe in der Verkündigung des Evangeliums besteht (vgl. Lumen Gentium 25), können Diakonat und Presbyterat dem Bischofsamt komplementär, das bedeutet eigenständig und einander ergänzend, zugeordnet werden: im diakonalen Dienst missionarisch hingeordnet auf die Ränder der Gemeinde, im presbyterialen Dienst aus der Mitte der Gemeinde heraus agierend.

Ein Sakrament ist im Sinne ökumenischer Verständigungen über diese Begrifflichkeit eine göttlich gestiftete Zeichenhandlung, durch die Gottes Wesen in Zeit und Geschichte offenbar wird. Der Mensch gewordene Gott in Jesus Christus ist das deutlichste Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt. Jesus Christus ist dem biblischen Sprachgebrauch nach (vgl. Kol 2,2) Gottes Sakrament (mysterion). Wer bei der Leitung der Dienste an den Nächsten Jesus Christus nachfolgt, repräsentiert ihn im sozialen Kontext. Den ordinierten Diakonen und Diakoninnen sind in besonderer Weise die Leitung für die Sorge um die Armen, Schwachen, Kranken und Ausgegrenzten in tätiger Nächstenliebe anvertraut. Darin haben sie zusammen mit den anderen Ämtern Anteil am missionarischen Dienst der Verkündigung des Evangeliums, auch in der Feier der Eucharistie sowie der Taufe im Sinne der personalen Repräsentanz des dienenden Christus Jesus. In der römisch-katholischen wissenschaftlichen Theologie wird daher die Position argumentativ gestärkt, den Diakonat von Männern und Frauen in dem einen sakramentalen Ordo zu verorten.

Die Gestaltung und Ausübung der kirchlichen Ämter sowie ihre Bezogenheit aufeinander dienen der Verkündigung des Evangeliums. Impulse aus der Heiligen Schrift sollten daher zur ständigen Reform und Prüfung genutzt werden. Die ökumenische Gemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit kann geradehier als Raum für Erneuerung und Inspiration entdeckt werden. Die Ordination von Diakoninnen im Patriarchat von Alexandrien und im Patriarchat von Jerusalem ist ein Hoffnungszeichen.

 

6)

Die kritischen Anfragen an die kirchliche Lehrbildung im Hinblick auf den Ausschluss von Frauen von kirchlichen Diensten und Ämtern sind ein Erweis für die Bereitschaft von Frauen, ihre Berufung zum Dienst an der Verkündigung des Evangeliums  in Wort und Tat wahrzunehmen.

 Alle Dienste und Ämter sind stets auszurichten auf die Verherrlichung Gottes und die Verkündigung seiner Frohen Botschaft. Der Anstoß zur Anerkennung von Frauen in kirchlichen Diensten und Ämtern wurde durch die Berufungen von Frauen zum Verkündigungsdienst ausgelöst. Sie machten sich auf den Weg, um ihrer Sendung entsprechende Strukturen und Funktionen in der Kirche zu entwickeln. Frauen, die sich als von Jesus Christus in das Amt seiner Nachfolge berufen betrachten, leiden darunter, dass ihre geistliche Erfahrung in den Kirchen, die bis heute die Frauenordination ablehnen, missachtet wird. In der heutigen Zeit ist den Menschen bewusst, dass durch den kategorischen Ausschluss von Frauen aus den kirchlichen Diensten und Ämtern (in den betroffenen Konfessionen) sowohl die Wirksamkeit der Verkündigung des Evangeliums eingeschränkt, als auch die Vielfalt der Charismen unterschlagen werden. Solange die jeweiligen Kirchen nicht ernsthaft die Berufungen von Frauen zum kirchlichen Amt prüfen, leugnen sie, dass Gott auch Frauen beruft.

Die Auseinandersetzung mit der Frage nach dem Zugang von Frauen zu den kirchlichen  Ämtern leitet nicht der Zeitgeist, sondern die Anerkennung der Sendung Jesu Christi zur Verkündigung Gottes in allen Zeiten. Gemeinsam fragen wir in ökumenischer Verbundenheit: Wie kann Menschen heute die Bedeutsamkeit der Nachfolge Jesu Christi im Hinblick auf ein von Sinn er­fülltes Leben erschlossen werden? Viele sind der Überzeugung, dass die Verantwortlichen in den Kirchen heute die Gaben des Geistes Gottes missachten, wenn sie den Frauen nicht gemäß ihrer Berufung und Begabung die Möglichkeit eröffnen, in der Öffentlichkeit aufgrund einer amtlichen Berufung Zeugnis für das Evangelium in Wort und Tat abzulegen.

 

 

7)

Der Geist Jesu Christi verpflichtet uns, uns mit den unterschiedlichen theologischen Überzeugungen in der Frage der kirchlichen Ämter stets mit Wertschätzung und versöhnungsbereit argumentativ im Miteinander zu befassen.

Die Geschichte der Gespräche über die Frage des Zugangs von Frauen zu kirchlichen Ämtern und Diensten ist in der gesamten christlichen Ökumene hoch belastet. Viele Wunden sind in allen Traditionen geschlagen worden und schmerzen bis heute. Bis in unsere Tage hinein begleiten Ängste vor drohenden Sanktionen die Thematisierung dieser offenen Frage.

Aus wissenschaftlicher Perspektive betrachtet, ist es erforderlich, die Argumentationen in nüchterner Form der Öffentlichkeit zu präsentieren und dabei die persönlichen Interessen nicht zu verschweigen, von denen die Erkenntnis immer auch geleitet ist. Es gibt keine unvoreingenommene Meinung zur Sache. Jede Erkenntnis ist begrenzt. Im wissenschaftlichen Gespräch werden die Bedingungen der Argumentationen kritisch bedacht.

 

Osnabrück, am 9. Dezember 2017

Prof. Dr. Margit Eckholt, Universität Osnabrück | Prof. Dr. Ulrike Link-Wieczorek, Universität Oldenburg | Prof. Dr. Dorothea Sattler, Universität Münster | Prof. Dr. Andrea Strübind, Universität Oldenburg

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