ZdK bedauert Verwässerung des EU-Lieferkettengesetzes
Präsidentin Stetter-Karp kritisiert „deutsche Haltungslosigkeit“
Während sich die Bundesregierung erneut enthielt, stimmte bei der heutigen finalen Abstimmung zum Lieferkettengesetz im Rat der Europäischen Union eine Mehrheit für den neu ausgehandelten Entwurf. „Die Chance, Menschenrechte und Umwelt entlang von Wertschöpfungsketten zu schützen, wird nun doch noch vor der Wahl genutzt. Wir begrüßen dies im Grundsatz, nachdem wir jahrelang darauf gedrängt haben, eine europäische Lösung zu finden“, kommentiert Wolfgang Klose, Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), das Votum. „Allerdings ist dies nun ein Lieferkettengesetz, das weit hinter dem zurückbleibt, was wir erwartet haben.“
Nachdem im Februar die erforderliche Mehrheit verfehlt worden war, wurde der vorliegende Entwurf in Verhandlungen modifiziert, um auch ohne die Zustimmung der Bundesregierung eine Mehrheit zu organisieren. Nicht nur die Reichweite wurde drastisch reduziert, sondern auch die Liste der Risikosektoren gekürzt und die Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette abgeschwächt, beispielsweise bei der Pestizidnutzung. Volle Gültigkeit wird die Regulierung erst in acht Jahren entfalten.
Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK, bedauert diese Entkernung des Gesetzes: „Der heutige Tag stellt den Durchbruch für dieses wichtige europäische Projekt dar. Leider ist es aber nicht der Meilenstein für Menschenrechte und Umweltschutz, der zu Beginn des Jahres noch greifbar war. Die von der FDP forcierte Uneinigkeit in der Ampel-Koalition führte zur Enthaltung und zu Nachverhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Die deutsche Haltungslosigkeit hat nun dafür gesorgt, dass das EU-Lieferkettengesetz deutlich hinter dem ursprünglichen beachtlichen Kompromiss zurückbleibt, der im Dezember gefunden worden war. Im Zuge der Umsetzung werden in Deutschland weniger Unternehmen erfasst sein als durch das deutsche Lieferkettengesetz.“
Dennoch gehe vom heutigen Tag ein vorsichtiges Signal für eine gerechtere Globalisierung aus: „Die Missachtung von Menschenrechten und Umweltschutz in Handelsbeziehungen wird durch die einheitliche europäische Regelung zumindest reduziert. Auch die Neufassung eröffnet Betroffenen erstmals den Zugang zu Gerichten in Europa. In der Umsetzung gilt es nun, jene kleinbäuerlichen Betriebe im Globalen Süden adäquat zu unterstützen, für welche die vorgesehenen Berichtspflichten eine Herausforderung darstellen.“ Zunächst muss noch das Europäische Parlament über den neuen Gesetzestext abstimmen, damit es noch vor der Europawahl beschlossen werden kann.
Das ZdK setzt sich seit Jahren für die europäische Fortschreibung des deutschen Lieferkettengesetzes ein und hat für eine entsprechende Richtlinie plädiert, die die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen adressiert und diese dazu verpflichtet, die Menschenrechte, die ILO-Arbeitsnormen sowie Umwelt und Klima zu achten. Gemeinsam mit seinem europäischen Netzwerk Initiative Christen für Europa (IXE) hatte das ZdK insbesondere gefordert, den Finanzsektor aufgrund seiner Schlüsselrolle bei der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten einzubeziehen.
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