Keine Widerspruchslösung bei Organspende
ZdK-Präsident Sternberg
Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn, die Organspende gesetzlich so zu regeln, dass zunächst jeder Mensch nach seinem Tod als Organspender in Frage kommt, es sei denn, er oder seine Angehörigen haben ausdrücklich einer Organspende widersprochen, verlangt ausführliche ethische Beratungen. Dafür hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, ausgesprochen.
„Eine solche Widerspruchslösung ist nur schwer mit unseren Vorstellungen von der Würde der Person zu vereinbaren“, so der ZdK- Präsident vor dem Hauptausschuss des ZdK in Bamberg. „Das Ziel, die Organspendebereitschaft und so auch die Zahl der tatsächlichen Organspenden zu erhöhen, ist ehrenwert und unstrittig. Es kann aber nach meiner Überzeugung keine moralische oder rechtliche Pflicht zur Organspende geben. Ebenso wenig gibt es einen Rechtsanspruch auf Erhalt eines fremden Organs. Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen ist in meinen Augen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff, der letzten Endes auf eine Verzweckung und Verfügbarmachung des menschlichen Körpers hinausläuft.“
Darüber hinaus begrüßte Sternberg den bereits vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Organspendegesetz. „Es ist der richtige Weg, die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern, damit mehr Organspenden und -transplantationen möglich werden.“
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