ZdK für Erhalt des Verbotes der Werbung für Abtreibung

Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am 23./24. November 2018

Für den Erhalt des Webeverbotes für Abtreibungen und damit den Erhalt von § 219a als integralem Bestandteil der bewährten gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, ausgesprochen.

„Der Paragraph hat das Ziel zu verhindern, dass für Abtreibungen wie für jede andere ärztliche Dienstleistung geworben wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir unsere Position, an dem Werbeverbot festzuhalten, mit einer vernünftigen, nachvollziehbaren Argumentation unterfüttert haben. Wir haben aufgezeigt, dass der § 219a, so wie er ist, nicht im Widerspruch stehen muss zum Informationsangebot für betroffene Frauen und zur Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte. Für uns bleibt leitend, dass die Beratungsregelung, die ein mühsam errungener und für viele schwieriger Kompromiss war, nicht angetastet wird“, so Sternberg vor der ZdK-Vollversammlung am Freitag, dem 23. November 2018.

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