ZdK fordert mehr Geld für überdiözesane Aufgaben

Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am 24./25. November 2017

"Bundeskirchensteuerrat" für mehr Laienbeteiligung

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert die deutschen Bischöfe und die Finanzverantwortlichen in den Bistümern dazu auf, die ursprünglich vereinbarten Sparziele bei der Finanzierung des Verbandes der Diözesen Deutschland (VDD) nicht weiter zu verfolgen und mit einem auskömmlichen Gesamtetat des VDD für eine Stärkung der überdiözesanen Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang setzt es sich gleichzeitig für die Schaffung von mehr öffentlicher Transparenz hinsichtlich des VDD-Haushaltes und, durch die Einrichtung eines "Bundeskirchensteuerrates", für mehr Beteiligung der Laien an den Finanzentscheidungen des VDD ein.

Dies sind zentrale Forderung einer Erklärung mit dem Titel "Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland: Finanzierung langfristig absichern, Transparenz schaffen, Beteiligung ermöglichen!" die die Vollversammlung des ZdK am Samstag, dem 25. November 2017, verabschiedet hat.

"Die gemeinschaftlich unterstützten Aktivitäten der katholischen Kirche bilden die Grundlage für die Mitgestaltung von Gesellschaft und Politik in Deutschland im Sinne des Evangeliums, für das Engagement in der Weltkirche und in der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie sind von hoher Bedeutung für die Wahrnehmung und Wertschätzung der katholischen Kirche in der bundesweiten Öffentlichkeit. Die Präsenz der Kirche in Deutschland wird in wesentlichen Teilen von überdiözesan tätigen Initiativen, Verbänden und Einrichtungen getragen", heißt es in der Erklärung. Im Widerspruch dazu werde die überdiözesane Arbeit in Deutschland seit vielen Jahren finanziell immer weiter beschnitten. Trotz erheblicher Steigerung der Kirchensteuereinnahmen auf mehr als sechs Milliarden Euro, sei der Anteil der Regelumlage für die gemeinsamen Aufgaben und der Anteil des Gesamtetats des VDD an den Kirchensteuereinnahmen kontinuierlich gesunken.

Das ZdK schlägt deshalb vor,  dass die deutschen Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Damit wären Einnahmezuwächse und -absenkungen auf der diözesanen und der nationalen Ebene nicht mehr entkoppelt. Auf den beiden Ebenen könnten dann mögliche Steigerungen von Ausgaben weitgehend parallel erfolgen, ebenso müssten notwendige Sparmaßnahmen zeitlich übereinstimmend umgesetzt werden. Eine solche Indexierung führe zu einer Risikobeteiligung aller Ebenen und schaffe Transparenz der überdiözesanen Einnahmen. Zugleich müssten bei der Bemessung der Beiträge die unterschiedlichen Finanzsituationen in den Bistümern berücksichtigt werden. Dies könne durch einen differenzierten Hebesatz geschehen. Das ZdK spricht sich für einen Anteil von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt aus.

Für dringend erforderlich hält es das ZdK darüber hinaus, dass auch hinsichtlich der Finanzen des VDD eine Transparenz geschaffen wird. Wie in den Diözesen solle auch beim VDD die Herkunft und Verwendung der Finanzmittel sowie die Entscheidungsstrukturen offengelegt werden. Es gelte, auch auf der Bundesebene nicht allein intern Rechenschaft abzulegen, sondern öffentlich der Gemeinschaft der Gläubigen und den diözesanen Kirchensteuerräten Auskunft über die Verwendung der durch sie bereitgestellten Mittel zu geben und den verantwortlichen Umgang mit dem anvertrauten Gut sichtbar zu machen.

Nicht zuletzt setzt sich das ZdK dafür ein, klar geordnete Beratungs- und Entscheidungsverfahren zu etablieren und eine entscheidungsrelevante Beteiligung von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Laien im VDD zu schaffen. Dazu, so die Erklärung, könnten die Gremienstrukturen der Vermögens- und Finanzverwaltung der Diözesanebene auf die Bundesebene übertragen werden. Es sollte ein "Bundeskirchensteuerrat" eingerichtet werden, der für den Haushalt Beschlusskompetenzen erhält und der die Mittelverwendung überprüft. Hierbei bliebe die Inkraftsetzung der Beschlüsse Aufgabe der Vollversammlung des VDD. Die Mitglieder des "Bundeskirchensteuerrats" sollten mehrheitlich durch Wahl legitimierte, qualifizierte, unabhängige Laien sein, sie könnten durch berufene Mitglieder ergänzt werden.

Die Erklärung finden Sie hier.

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