ZdK plädiert für mehr Synodalität in der katholischen Kirche

Im Rahmen der Herbstvollversammlung des ZdK

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) spricht sich dafür aus, Synodalität als Strukturprinzip auf allen Ebenen des Handelns in der katholischen Kirche zu verwirklichen. In seiner am Samstag, dem 17. November 2016, verabschiedeten Erklärung nimmt es damit Bezug auf den Auftrag von Papst Franziskus : “Die Welt, in der wir leben und die in all ihrer Widersprüchlichkeit zu lieben und ihr zu dienen, wir berufen sind, erfordert von der Kirche eine Steigerung der Synergien in allen Bereichen ihrer Sendung. Es ist dieser Weg der Synodalität, welcher der Weg ist, den Gott von der Kirche im dritten Jahrtausend erwartet.” Auf der Grundlage eines systematisch-theologischen Textes hat die Vollversammlung des ZdK einige Konkretisierungen für die Kirche in Deutschland vorgelegt. Folgende Leitgedanken sind für die römischkatholische Kirche in Deutschland aus seiner Sicht wichtig:

(1) Es besteht eine gemeinsame Verantwortung aller Getauften, sakramental Ordinierten wie auch der Laien im Hinblick auf die Erkenntnis der Zeichen der Zeit und die entsprechende Gestaltung des christlichen Glaubenslebens in der Gegenwart.

(2) Die durch das 2. Vatikanische Konzil umschriebene Autorität der Bischöfe der Römisch-katholischen Kirche wird durch Beratungen mit Räten, Verbänden, Expertinnen und Experten vor Entscheidungen gestärkt. Der Leitungsdienst der Bischöfe gewinnt in dem Maße an Wirksamkeit, wie die Entscheidungsfindungsprozesse öffentlich bekannt und transparent sind.

(3) Die Wahl des Bischofs ist angesichts des römisch-katholischen Kirchenverständnisses von sehr hoher Bedeutung. Verlässliche Formen der Partizipation an der Auswahl geeigneter Kandidaten sind auch um der Wahrung der Autorität der Bischöfe willen zu begrüßen.

(4) Auf formaler Ebene sind verlässliche Strukturen zu stärken oder zu bilden, die es ermöglichen, ein hohes Maß an Partizipation bei kirchlichen Entscheidungsfindungsprozessen auf allen Ebenen zu gewährleisten. Bereits das Gespräch über die zu etablierenden Gesprächsformen hat in einem synodalen Prozess zu geschehen. Die Teilhabe von Männern und Frauen aller Generationen an den Beratungen ist zu sichern. Die Bandbreite der fachlichen Qualifikation aller Delegierten ist in alle Beratungsprozesse einzubringen, um sachlich fundierte Gespräche zu führen. Eine qualifizierte externe Prozessbegleitung empfiehlt sich.

(5) Es bedarf eines Gremiums, das aus von der Bischofskonferenz gewählten Bischöfen und aus repräsentativen Laiendelegationen besteht, in dessen Verantwortung es liegt, in regelmäßigen Gesprächen über Erfordernisse synodaler Entscheidungen zu beraten. Die nach der Gemeinsamen Synode der Bistümer in Deutschland in Würzburg eingerichtete "Gemeinsame Konferenz" zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist ein bewährtes Instrument der Beratung, dessen Befugnisse im Einvernehmen erweitert werden sollten.

(6) Für Themen, die sinnvollerweise gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken bearbeitet werden, sollten gemeinsame Arbeitsstrukturen entwickelt werden. Es ist zu prüfen, auf welche Doppelstrukturen gegebenenfalls auch verzichtet werden kann.

(7) Jede Institution, die an synodalen Prozessen beteiligt ist, hat selbstkritisch darauf zu achten, ob die synodalen Prinzipien zur Geltung kommen. Auch im Zentralkomitee der deutschen Katholiken, das demokratisch verfasst ist und nach diesen Grundsätzen arbeitet, sollen synodale Prinzipien zum Tragen kommen.

(8) Die Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken tragen Sorge dafür, dass regelmäßige Evaluationen bezüglich der Realisierung der Konsequenzen aus den Leitgedanken 1 bis 8 durchgeführt werden.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sieht sich in der Pflicht, an der Konkretisierung dieser Leitgedanken weiter zu arbeiten und für ihre Umsetzung mit Sorge zu tragen. 
(Den Wortlaut der Erklärung finden Sie unter: http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/SYNODALITAeTStrukturprinzip-kirchlichen-Handelns-238C/)*

*Die URL hat sich geändert, Sie finden Die Erklärung nun hier. zum Nachlesen 

Pressemitteilung "ZdK plädiert für mehr Synodalität in der katholischen Kirche" als PDF

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