15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal: Eine kritische Bilanz

ZdK-Thema des Monats April 2025

Der Missbrauchsskandal, der 2010 aufgedeckt wurde, erschütterte unsere Gesellschaft. Renommierte Bildungseinrichtungen wie das Canisius-Kolleg, die Odenwaldschule oder das Kloster Ettal, in denen Eltern ihre Kinder sicher glaubten, wurden zum Synonym für Tatorte sexuellen Missbrauchs. Ist die Aufarbeitung des Geschehenen gelungen? Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bei der Bundesregierung, zieht Bilanz.

Tausende Betroffene brachen ihr Schweigen. Die Politik reagierte mit der Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch" und der Berufung der ersten Missbrauchsbeauftragten. Obwohl Betroffene schon Jahre vorher versuchten, Gehör zu finden, kam das Ausmaß der sexualisierten Gewalt erst 2010 endlich in Politik und Gesellschaft an. 

In den vergangenen 15 Jahren wurde einiges erreicht: die Einrichtung des UBSKM-Amtes, des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, des Fonds Sexueller Missbrauch ebenso wie umfassende Aufklärungskampagnen. Auch in den Ländern sind wir vorangekommen: So sind Schutzkonzepte an Schulen heute in knapp über der Hälfte der Bundesländer verpflichtend.

Trotz dieser Bemühungen bleiben die Zahlen alarmierend. Schätzungen zufolge sind ein bis zwei Kinder pro Schulklasse von sexualisierter Gewalt betroffen. 

Institutionelle Verantwortung und kirchliche Versäumnisse

Institutionen können durch Schutzkonzepte verhindern, selbst zum Tatort zu werden, das ist wichtig. Gleichzeitig tragen sie über das so aufgebaute Wissen über sexualisierte Gewalt und verankerte Zuständigkeiten dazu bei, Kindern und Jugendlichen Raum dafür zu öffnen, über Missbrauch zu sprechen, egal ob sie ihn in der Familie, über digitale Medien oder durch Peer-Gewalt erfahren. 

Hier stehen auch die beiden großen Kirchen ganz besonders in der Pflicht. Jahrzehntelang wurden Strukturen geduldet, die Missbrauch und Vertuschung ermöglichten. Noch immer kämpfen Betroffene um Anerkennung und angemessene Entschädigung. Die katholische Kirche ist in den letzten Jahren mit deutlich höheren Zahlungen vorangegangen. Seitens der evangelischen Kirche fehlt bis heute ein standardisiertes Verfahren, an dem sich Betroffene orientieren können. Zurecht fordern deswegen Betroffene mehr staatliches Handeln, kirchenunabhängige Verfahren und mehr Transparenz. Auch die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen scheitert immer wieder an „exklusiven“ Mustern der Macht, die transparente Aushandlungsprozesse auf Augenhöhe oft unmöglich machen. 

Es ist wichtig, dass das ZdK sich mittlerweile deutlich positioniert und eine stärkere Rolle in Fragen der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche einnimmt. Ich betrachte die Laien als entscheidend für die Aufarbeitung auf lokaler Ebene, in Gemeinden und Bistümern. Viel zu lange hat das ZdK das Thema Missbrauch allein bei den Bischöfen verortet. Dabei muss uns allen klar sein, dass es angefangen bei den Gemeinden auf allen Ebenen eine konsequentere Haltung braucht, damit strukturelle Veränderungen innerhalb der Kirche greifen und künftig Taten verhindert werden.

Politische Entschlossenheit

Die gesetzliche Verankerung des Kampfes gegen sexuellen Missbrauch durch das „UBSKM-Gesetz" ist ein historischer Meilenstein. Dennoch dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Bundesregierung, Länder und Kommunen sind hier genauso verantwortlich wie die Institutionen. Letztendlich stehen wir alle in der Verantwortung: Hinschauen, zuhören, handeln – nur so können wir Kinder besser schützen.

Kerstin Claus, geboren 1969 in München, Journalistin und Systemische Organisationsberaterin, ist seit April 2022 Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bei der Bundesregierung.

 

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