Schwangerschaftsabbrüche

Die bioethischen Fragen am Lebensanfang sind für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) schon lange ein wichtiges Anliegen. Die ethischen und politischen Fragen rund um Schwangerschaftsabbrüche werden vermehrt in Politik und Gesellschaft diskutiert. Die Koalitionsregierung hat eine Kommission eingerichtet, die die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll. 

Das ZdK steht in der Debatte rund um §218 StGB für die doppelte Anwaltschaft für die Mutter und das ungeborene Kind. Die aktuelle Regulierung stellt einen auch im europäischen Vergleich sehr wirksamen und erfolgreichen Ansatz dar, um sowohl der Selbstbestimmung von Frauen als auch dem Schutz des Lebens bestmöglich gerecht zu werden. Dabei nimmt die verpflichtende Beratung im staatlichen Schutzkonzept die entscheidende Rolle in einem Schwangerschaftskonflikt ein, um sicherzustellen, dass die Tragweite der Entscheidung deutlich wird und die Position des ungeborenen Lebens eingebracht werden kann. Als ZdK stehen wir uneingeschränkt zur Schwangerschaftskonfliktberatung.

Das ZdK wird weiterhin die politischen Diskussionen und die Vorhaben der Bundesregierung eng begleiten und sich für den Schutz des Lebens stark machen. 

 

 

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Barbara Ladenburger
Referentin in der Abteilung Kirche und Gesellschaft

Telefon: +49 (0) 30 166380-612
E-Mail: barbara.ladenburger(at)zdk.de

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