EU-Lieferkettengesetz auf der Zielgeraden

ZdK-Thema des Monats Juli 2023

Am 1. Juni hat das Europäische Parlament den Weg für die finale Verhandlungsphase zum EU-Lieferkettengesetz freigemacht. Bereits eine Woche später hat der Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament begonnen. Das Gesetz ist also auf der Zielgeraden. ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten, Umwelt und Klima zu verpflichten. Dafür braucht es starke Regeln für die gesamte EU.

Zwar haben einige Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschland, bereits selbst Gesetze zum Menschenrechts- und Umweltschutz in Wertschöpfungsketten geschaffen. Ein lückenhaftes Flickwerk nationaler Regelungen wird jedoch weder den Bedürfnissen von Millionen Arbeiter*innen und anderen Betroffenen gerecht, noch kann es einen klaren und praktikablen Orientierungsrahmen für Unternehmen bieten.

Bereits der Kommissionsentwurf für eine EU-Richtlinie vom Februar 2022 hat das Potential, für deutliche Verbesserungen zu sorgen. So würden deutlich mehr Unternehmen erfasst; es würde grundsätzlich die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen; und auch eine Haftung wäre ausdrücklich vorgesehen. Besonders bei letzterem blieb das deutsche Gesetz hinter den Erwartungen aus Kirchen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zurück.

Es ist deshalb umso wichtiger, dass die EU jetzt Betroffenen bessere Möglichkeiten verschafft, vor Gerichten in der EU Schadensersatz einzuklagen. Leider bleibt eine der größten Hürden hierfür unangetastet. Solange die Betroffenen in Zivilprozessen die volle Beweislast tragen, bleibt es äußerst schwierig, Unternehmen Pflichtverletzungen nachzuweisen. Im begonnenen Trilog muss deshalb eine ernsthafte Stärkung der Position der Betroffenen erfolgen. Sachgerecht wäre eine faire Beweislastverteilung, wonach Unternehmen im Schadensfall belegen müssten, dass sie ihre Sorgfalt pflichtgemäß ausgeübt haben.

Problematisch wären auch Schlupflöcher und Ausnahmen, z.B. für den Finanzsektor oder die Nutzung von Brancheninitiativen und Zertifikaten. Natürlich müssen für alle Sektoren gleiche Pflichten gelten. Initiativen und Zertifikate wiederum sind Instrumente, die für die Umsetzung der Sorgfalt nützlich sein können, sie aber nicht ersetzen.

Einige dieser Punkte werden von der kürzlich beschlossenen Parlamentsposition bereits aufgegriffen. Mit Blick auf den Umweltschutz orientiert diese sich weniger am Flickenteppich der Umweltschutzabkommen; stattdessen wird an den Schutz von Umweltmedien (Klima, Luft, Boden, Wasser, Biodiversität usw.) angeknüpft. Zudem wurden wichtige Konkretisierungen zu den von der Kommission vorgeschlagenen Klimaschutzplänen zur Kompatibilität von Geschäftsstrategien mit dem 1,5-Grad-Ziel gemacht. Im Trilog sollte nun der Rat den wegweisenden Vorschlägen des Parlaments folgen. Wichtige Schwachstellen in allen drei Positionen gilt es noch gemeinsam nachzubessern, sodass am Ende ein starkes EU-Lieferkettengesetz steht.

Durch die europaweite zivilgesellschaftliche Bündnisarbeit mit Beteiligung vieler kirchlicher Organisationen wurde der bisherige Prozess mit Informations- und Kampagnenarbeit begleitet. So ist es gelungen, den breiten gesellschaftlichen Willen zu diesem politischen Projekt sichtbar zu machen. In die Initiative Lieferkettengesetz haben sich rund 130 Organisationen auch mit ihrer Expertise zu vielen Fragen eingebracht. Mit Blick auf den Trilog wird es jetzt noch einmal wichtig, die Erwartungen an ein starkes EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen wirksam zur Achtung von Menschenrechten, Klima und Umwelt verpflichtet, zum Ausdruck zu bringen. (Simone Ludewig)

Simone Ludewig

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