„Endlich mehr Hilfe im Kampf gegen sexuellen Missbrauch“

ZdK begrüßt Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

„Ich bin froh, dass dieses Gesetz endlich beschlossen wurde“, sagt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. „Das ZdK hat sich über eine lange Strecke dafür stark gemacht. Es ist gut, dass mehr Hilfe im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in Aussicht steht, dass nun Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bundesweit gestärkt werden.“ 

Das sogenannte UBSKM-Gesetz trägt seinen Namen nach der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus. Das ZdK begleitete den Gesetzgebungsprozess seit April 2024 durch Stellungnahmen und zuletzt durch die Anhörung des ZdK-Generalsekretärs, Marc Frings, im Familienausschuss. „Fast 15 Jahre nach Einsetzung der ersten Bundesbeauftragten, Christine Bergmann, ist mit diesem Gesetz endlich eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten, der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrats gelegt“, freut sich die ZdK-Präsidentin. 

Das ZdK begrüßt insbesondere, dass nun ein durchdachtes Beratungssystem zur Verfügung gestellt werden soll und die Fristen zur Aktenaufbewahrung in der öffentlichen Jugendhilfe verlängert werden. Das helfe vielen Betroffenen bei der individuellen Aufarbeitung. „Die Erfahrung mit bestehenden Angeboten zeigt, dass die Zahl der Hilfesuchenden immens hoch ist. Wir brauchen auf Dauer ein bundesweit dezentrales und niederschwelliges Beratungsangebot, anlog wie digital, und am besten in Zusammenarbeit mit bestehenden Fachberatungsstellen vor Ort“, sagt Stetter-Karp. „Das ZdK hält an seiner Forderung fest, eine Ombudsstelle für unzureichend aufgearbeitete Fälle zu schaffen und den 2013 aufgelegten Fonds für Betroffene für die Zukunft zu sichern.“ 

Wolfgang Klose, Vizepräsident des ZdK, weist auf eine Leerstelle im Gesetz hin: „Zwar können mit ihm gute und verbindliche Regelungen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden, doch bleiben viele öffentliche wie nicht-öffentliche Institutionen außen vor, in denen sich ebenfalls vulnerable Personengruppen befinden.“ Enttäuscht zeigt er sich darüber, dass die Kirchen neben Sport- und Bildungseinrichtungen nicht explizit als möglicher Kooperationspartner bei der Entwicklung von Präventionsmaterialien genannt werden. „Gerade im Bereich der Prävention haben sich die katholischen Verbände und Bistümer im letzten Jahrzehnt um eine fundierte und weitreichende Präventionsarbeit verdient gemacht, von deren Erfahrungswerten viele profitieren könnten. Als ZdK stehen wir jederzeit für eine Zusammenarbeit zur Verbesserung von Prävention und Aufarbeitung bereit.“ Insgesamt sei das Gesetz ein großer Fortschritt: „Es ist die Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre.“ 

Das ZdK engagiert sich unter anderem für Hilfsangebote an von Missbrauch betroffene Erwachsene sowie für die Erweiterung von Paragraf 174c StGB – in dem der Schutz vor Missbrauch in Beratungs- und Betreuungsverhältnissen normiert wird – um seelsorgerische Kontexte.

Pressemitteilung: “Endlich mehr Hilfe im Kampf gegen Missbrauch” als PDF

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