„Die Würde des Menschen nicht preisgeben – von Beginn an”
ZdK-Präsidentin Stetter-Karp bekräftigt Position für den Erhalt des Paragrafen 218 StGB
„Die geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt. Sie muss erhalten bleiben“, fordert Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Angesichts der am heutigen Montag stattfindenden Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf einer interfraktionellen Gruppe bekräftigt sie die ZdK-Position.
„Die angedachten Änderungen der Gesetzeslage weichen den Schutz des ungeborenen Lebens auf. Die bestehende Regelung von §218 StGB bietet dagegen ein bewährtes Schutzkonzept. Es sieht sich in der doppelten Anwaltschaft sowohl dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber. Der vorliegende Gesetzentwurf aber will diese Balance aushebeln und einen abgestuften Lebensschutz einführen. Das können wir aus ethischen Gründen nicht akzeptieren.“
Dass die Beratung im Schwangerschaftskonflikt auch in einer möglichen gesetzlichen Neuregelung erhalten bleiben soll, bewertet die ZdK-Präsidentin dagegen positiv. „Das nimmt die Frau in ihrer besonderen Lage ernst, auch im frühen Stadium der Schwangerschaft. Aus der Beratungspraxis heraus ist bekannt, dass Frauen von der psychosozialen Beratung in einer existenziellen Konfliktsituation stark profitieren können. Die Beratung macht es oft erst möglich, eine vollauf selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“ Deshalb sei eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung auch künftig unbedingt als Teil der gesetzlichen Regelung zu betrachten.
“Der Bundestag und alle Parteien müssen die Tragweite einer möglichen gesetzlichen Neujustierung im Blick haben“, so Stetter-Karp weiter. „In der Stellungnahme, die das ZdK zur Anhörung im Rechtsausschuss eingereicht hat, haben wir dies unterstrichen. Ich plädiere erneut dafür, die Diskussion um den Paragrafen 218 gesellschaftlich und politisch breit zu führen. Denn es geht um eine höchst existenzielle Frage, verbunden mit ethischen Dilemmata. Über die Zukunft des Paragrafen 218 kann unmöglich mitten im Wahlkampf entschieden werden. Es braucht Zeit und mehr öffentliche Debatte.“
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