Synodaler Ausschuss in intensiver Arbeitsphase
Bischof Bätzing und Irme Stetter-Karp sehen Gremium „auf sehr gutem Weg“
Mit einer konstruktiven Debatte zur künftigen Gestalt eines synodalen Gremiums auf Bundesebene ist die dritte Sitzung des Synodalen Ausschusses für die die katholische Kirche in Deutschland heute (14. Dezember 2024) zu Ende gegangen. „Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auf den Weg gemacht, ein Gremium des gemeinsamen Beratens und Entscheidens vorzudenken“, resümieren die Präsidenten des Synodalen Weges, Dr. Irme Stetter-Karp und Bischof Dr. Georg Bätzing. „Wir werden diesen Weg bei der vierten Sitzung des Ausschusses im Mai 2025 fortsetzen.“
Die Diskussion hatte Fragen nach der Zusammensetzung dieses Gremiums auf Bundesebene behandelt, ebenso dessen Kompetenzen und Modi der Beschlussfassung. Die Ergebnisse wurden festgehalten, um Grundlage des weiteren Beratens zu sein. Vorbereitet hatte diese Debatte die Kommission I des Synodalen Ausschusses, die sich mit der künftigen Ordnung eines synodalen Gremiums auf Bundesebene beschäftigt.
Aus der Arbeit der Kommission II kommt die konkrete Umsetzung einer Evaluation und eines Monitorings der Beschlüsse des Synodalen Weges. Die Bistümer in Deutschland sollen im Zeitraum vom 12. Februar bis zum 21. März 2025 befragt werden, wie es um die Umsetzung der Synodalbeschlüsse vor Ort steht.
Kommission III befasst sich mit der Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges. Der Synodale Ausschuss nahm einen Handlungstext aus der Synodalversammlung an, der dort aus Zeitgründen nur in 1. Lesung behandelt werden konnte. Er betrifft die Enttabuisierung der Situation nicht-heterosexueller Kleriker. Zwei Handlungstexte — zu lehramtlichen Aussagen zur Empfängnisverhütung und zu Maßnahmen gegen den Missbrauch an Frauen in der Kirche — wurden zur Überarbeitung an die Kommission überwiesen und sollen erneut vorgelegt werden.
„Der Synodale Ausschuss ist in eine entscheidende Phase seiner Arbeit eingetreten“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), das einer der beiden Träger dieses Ausschusses ist. „Für das künftige Gremium, das wir jetzt vorbereiten, erwarte ich eine Partizipation auf Augenhöhe, Beschlussfassungen unter Gleichberechtigten und ein gemeinsames Vertreten dieser Beschlüsse in der Öffentlichkeit.“ Wie die Regelungen im Einzelnen getroffen würden, müsse in Satzung und Geschäftsordnung festgehalten werden. „Darauf konzentrieren wir uns jetzt. Wir tun es in der klaren Erkenntnis dessen, was Kirche-Sein heute bedeutet. Christinnen und Christen sind in Deutschland in der Minderheit. Zugleich spielen sie in der Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat eine tragende Rolle. Sie sind überdurchschnittlich stark vertreten auf dem Feld des ehrenamtlichen Engagements. Sie sind gesellschaftspolitisch präsent, stehen für Demokratie und Menschenwürde ein. Das ist wichtiger denn je. Es fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zugleich die Gemeinschaft in der Kirche selbst. Ein synodales Gremium auf Bundesebene wird dies bestärken. Es wird mit einer kraftvollen Stimme in die Gesellschaft hineinsprechen. Wir brauchen es, so schnell wie möglich.“
„Wir sind ein gutes Stück weitergekommen in der Arbeit des Synodalen Ausschusses“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing. „Ausdrücklich danke ich der Geistlichen Begleitung, die wir vor einer Woche ansprechen konnten, Sr. Dr. Katharina Kluitmann OSF und Dr. Konstantin Bischoff, die diese Verantwortung übernommen haben, da die bisherige Geistliche Begleitung von der Aufgabe zurückgetreten ist. Katharina Kluitmann und Konstantin Bischoff haben der Sitzung jene geistliche Dimension gegeben, die wir brauchen, um nicht nur hinter Papieren und Akten zu versinken.“
Dankbar sei er für die Arbeitsberichte der Kommissionen, so Bischof Bätzing. „Darin wurde deutlich, dass die Arbeit läuft. Wichtig war es ja diesmal, dass wir beginnen, jene Texte zu diskutieren, die bei der letzten Synodalversammlung zwar besprochen, aber — aus Zeitgründen — nicht mehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnten. Dabei haben wir gemerkt, dass es Texte von 2023 gibt, die — gerade im Licht der Weltsynode und vieler synodaler Prozesse in den Bistümern — einer Bearbeitung bedürfen. Das heißt: Wir winken nicht einfach etwas durch, sondern es gibt eine notwendige und fundierte theologische und oft auch seelsorgliche Durchdringung der Texte. Das setzen wir beim nächsten Synodalen Ausschuss fort.“ Dazu zähle auch, so Bischof Bätzing, „dass wir in Wiesbaden mit dem zweiten große Arbeitsauftrag begonnen haben, über die Grundlagen für die Gestaltung eines künftigen nationalen synodalen Gremiums zu sprechen, wozu die Fragen von Kompetenzen, Zusammensetzung, Mandat, Verfahren und Beschlussfassung gehören.“ Zu diesen Themen sei in Kleingruppen gearbeitet worden: „Hier habe ich ein aufmerksames Aufeinanderhören erlebt, das uns alle ins gemeinsame Denken hineingeführt hat.“
Er habe es „als äußerst positiv empfunden“, betont Bischof Bätzing, „wie intensiv wir über die Ergebnisse der Weltsynode gesprochen haben. Diesen Rückenwind nehmen wir mit. Die Geistliche Begleitung hat ja bewusst in ihren Impulsen aus dem Abschlussdokument der Weltsynode zitiert. Dieser Brückenschlag war symbolisch, denn es geht beim weiteren Synodalen Weg darum, dass wir arbeiten und bei dieser Arbeit die Früchte der Weltsynode integrieren.“
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