„Suizidprävention muss schnell gesetzlich geregelt werden“
ZdK fordert mehr als einen Strategieplan
Mit Nachdruck fordert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ein verbindliches Suizidpräventionsgesetz. „Die heute veröffentlichte Strategie des Bundes zur Suizidprävention liefert zwar erste wichtige Bausteine für die Stärkung der Prävention in Deutschland. Ein Strategieplan ersetzt aber keine gesetzlichen Regelungen“, sagt ZdK-Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp. „Das ist zum Nachteil all jener, die dringend auf eine flächendeckend ausgebaute Beratung und Präventionsarbeit angewiesen sind.“
Das ZdK erwarte, so Stetter-Karp, „dass Herr Lauterbach bis zum Sommer ein Gesetz zur Suizidprävention vorlegt, wie es der Deutsche Bundestag im Juli 2023 mit großer Mehrheit gefordert hat“. In einem entsprechenden Antrag von Juli 2023 hatten sich die Abgeordneten fast einstimmig für ein Gesetz zur Suizidprävention bis zum 30. Juni 2024 ausgesprochen. „Diesen parlamentarischen Auftrag kann der Bundesgesundheitsminister nicht übergehen“, ist die ZdK-Präsidentin überzeugt. „Er hat ja heute auch ein Gesetz angekündigt – wenn auch ohne klare zeitliche Perspektive.“
Aus Sicht des ZdK ist ein nachhaltiger Ausbau von professionellen sowie ehrenamtlichen Beratungs- und Hilfsangeboten wesentlich. Dazu zählt ein deutschlandweiter Präventionsdienst unter Einbezug von Telefonseelsorge, sozialpsychiatrischen Diensten und weiteren Versorgungseinrichtungen. Menschen mit Suizidgedanken und ihre Angehörigen sollten aus Sicht des ZdK rund um die Uhr Anlaufstellen haben, die online und telefonisch erreichbar sind. Für Menschen mit schwersten, todbringenden Erkrankungen muss das Palliativangebot ausgebaut werden.
Sich für vulnerable Personen in suizidalen Lebenskrisen einzusetzen, bedeute auch, die Suizidassistenz in Deutschland endlich gesetzlich zu regeln. „Im Juli 2023 wurden beide Gesetzentwürfe dazu im Bundestag abgelehnt. Eine gesetzliche Regelung bleibt deshalb weiter wichtig und dringend“, sagt Stetter-Karp. „Ansonsten bleibt für suizidale Menschen, für ihre Ärzt*innen und Pflegenden eine fatale rechtliche Unsicherheit“, hatte sie bereits im Juli 2023 formuliert. „Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen.“
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