ZdK würdigt Ethikrats-Votum für gesellschaftliche Verantwortung bei Suizid-Prävention
Auf dem Weg zu einem neuen Gesetz in Fragen der Suizidassistenz ist es gut, dass der Deutsche Ethikrat gestern die gesellschaftliche Verantwortung für Suizid-Prävention betont hat
„Auf dem Weg zu einem neuen Gesetz in Fragen der Suizidassistenz ist es gut, dass der Deutsche Ethikrat gestern die gesellschaftliche Verantwortung für Suizid-Prävention betont hat“, sagt Prof. Birgit Aschmann, Sprecherin des Sachbereichs für politische und ethische Grundfragen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). „Der Respekt vor der freien Entscheidung eines Menschen, seinem Leben ein Ende zu setzen, ist wichtig. Gerade in einer Gesellschaft, in der Menschen immer älter werden und die Pflege immer teurer wird, muss aber sichergestellt sein, dass sich niemand aus einem familiären oder gesellschaftlichen vermeintlichen `Kosten-Nutzen-Kalkül` das Leben nehmen will“, so Aschmann weiter.
Sie würdigte die Stellungnahme des Ethikrats als „Unterstützung für eine Entscheidungsfindung, indem er die hinter der Gesetzesdebatte liegenden Frage nach Verantwortung und Verantwortlichkeit öffentlich reflektiert. Es ist nachvollziehbar, dass er sich aktuell nicht zu Details einer rechtlichen Regelung äußert: Auch im Ethikrat selbst sind dazu offensichtlich verschiedene Überlegungen in der Diskussion.“
Das Präsidium des ZdK hatte bereits im Februar 2021 erklärt, es brauche „Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Organisierte Suizidbeihilfe als Regelangebot darf es in katholischen Häusern – etwa in Senioren- und Pflegeheimen – nicht geben.“ In einer im Mai folgenden, mehrseitigen Stellungnahme des Präsidiums hieß es dann: „Kirche und Gesellschaft müssen Menschen mit Sterbewünschen gegenüber achtsam sein. Freiverantwortliche Entscheidungen setzen das Wählen-Können zwischen realen Alternativen von Handlungsoptionen voraus. Das verpflichtet Personen wie Institutionen dazu, um der freiverantwortlichen Selbstbestimmung der Suizidbegehrenden willen Alternativen zur Exit-Option eines Suizides anzubieten und wenigstens die Sichtachsen auf das Leben offenzuhalten.“
Prof. Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des Deutschen Ethikrates und Mitglied des ZdK, hatte gestern in einer Stellungnahme des Ethikrates betont: „Es ist wichtig, Menschen in jeder Situation eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dies bedeutet aber im Blick auf einen möglichen Suizid, auf verschiedenen Ebenen viele Akteurinnen und Akteure in großer Verantwortung zu sehen. Es geht nicht nur um die zweifelsfrei existierende Letztverantwortung des suizidalen Menschen, sondern auch um die Verantwortung von An- und Zugehörigen, von medizinischen Fachkräften sowie staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen.“ Die Verantwortung gerade jener Institutionen „besteht als erstes in der Gewährleistung einer umfassenden Suizidprävention – und zwar über die gesamte Lebensspanne, in allen relevanten Lebensbereichen, zeitnah und in der Fläche.“
Der Ethikrat habe „bewusst auf konkrete Empfehlungen für die derzeit im Bundestag verhandelten Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz verzichtet“, so Lob-Hüdepohl. „Aus der Stellungnahme des Ethikrates ergeben sich aber wichtige Hinweise für gesetzliche Regelungen. Ich bin froh, dass unter anderem kirchliche Verbände wie Caritas und Diakonie im Bereich der Suizidprävention sehr aktiv sind. Es ist dringend zu überlegen, sie durch ein Suizidpräventionsgesetz, das all diese Ansätze auskömmlich finanziert und so verstetigt, zu unterstützen.“
Zum Wortlaut der Stellungnahme des ZdK-Präsidiums vom Februar 2021 „Selbstbestimmt leben – in Würde sterben“
Zum Wortlaut der ZdK-Erklärung „Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ vom Mai 2021
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