Einsatz für Religionsfreiheit braucht Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit
ZdK-Präsident Sternberg begrüßt Entscheidung zur Weiterführung des Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit bei der EU
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Europäische Kommission nun doch die Position des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit außerhalb der Europäischen Union wiederbesetzen will“, zeigt sich ZdK-Präsident Thomas Sternberg erfreut. Zuvor war der Eindruck entstanden, Brüssel wolle künftig auf diesen Posten verzichten. „Die Aufgabe, sich für die Einhaltung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit einzusetzen, stellt eine große Herausforderung dar“, so der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). „Die Europäische Union steht in der Verantwortung, eine werte-orientierte Außenpolitik zu betreiben. Dazu gehört der Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte. Die Beachtung der Religionsfreiheit ist auch ein wichtiger Indikator zur Bewertung demokratischer Konsolidierung.“
Das ZdK setze sich deshalb für einen permanenten und stabilen Mechanismus im Einsatz zur Wahrung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit ein. „Mit der Weiterführung der Aufgabe des Sonderbeauftragten geht die Europäische Union den richtigen Weg. Nun muss dieses Amt auch mit einem entsprechenden Budget und einem klaren Mandat ausgestattet werden, um wirklich handlungsfähig zu sein“ fordert Thomas Sternberg.
Er dankt den mehr als 130 Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich mit einem Briefs an die EU-Kommission für den Erhalt der Position eingesetzt haben: „Seit 2018 gibt es mit Markus Grübel auch in Deutschland einen Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit. Es wäre ein falsches Signal gewesen, eine vergleichbare Stelle auf EU-Ebene zu streichen, während wir in vielen Ländern mit Sorge beobachten, wie religiöse Minderheiten – insbesondere Christen und Muslime – an ihrer Religionsausübung gehindert oder wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.“
Jeden Tag werden weltweit Mitglieder religiöser Minderheiten diskriminiert oder in ihrer Religionsausübung beschränkt. Laut Bundesregierung leben drei Viertel der Weltbevölkerung in Ländern, in denen Religionsfreiheit eingeschränkt ist. Die Zahlen steigen stetig. In über 70 Ländern sind noch heute Gesetze mit dem Tatbestand Blasphemie gültig und werden mit unterschiedlich schweren Konsequenzen angewendet.
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