ZdK-Präsident warnt vor der Widerspruchslösung bei der Organspende
"Die Voraussetzungen für eine Organentnahme beeinträchtigen den Prozess des Sterbens. "
Eine gefährliche Verzerrung in der Debatte über die Neuregelung der Organspende zu Lasten der sterbenden Patienten, die für eine Organentnahme in Frage kommen, kritisiert der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Prof. Dr. Thomas Sternberg. „Die Voraussetzungen für eine Organentnahme beeinträchtigen den Prozess des Sterbens. Gerade weil der Patientenwille im Prozess des Sterbens unbedingt zu befolgen ist, bedarf die Organentnahme und die dafür notwendige fremdnützige Weiterbehandlung der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen. Eine Widerspruchslösung, bei der zugunsten der auf Spenderorgane angewiesenen Patienten auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar“, unterstreicht Sternberg.
Vor einer Expertenanhörung zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stellt sich der ZdK-Präsident erneut hinter den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Mit diesem Gesetz könnten die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden, so Sternberg. Die Einführung der Widerspruchslösung hingegen berge die zusätzliche Gefahr, dass erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehe. Vertrauen sei aber die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende.
Sternberg appelliert an die Mitglieder des Bundestages: „Ich bitte insbesondere die Abgeordneten, die sich noch nicht auf einen der Gesetzentwürfe festgelegt haben, die prinzipiellen Bedenken gegenüber einer Widerspruchslösung ernst zu nehmen und für einen Weg zu votieren, der den Zugriff auf den eigenen Körper von einer ausdrücklichen Zustimmung abhängig macht und die Organabgabe weiterhin eine Spende sein lässt.“
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