ZdK-Präsident Sternberg für Erhalt des Verbotes organisierter Suizidbeihilfe

Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am 10./11. Mai

Mit großer Sorgen verfolgt das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Entwicklung in der Diskussion über die organisierte Suizidbeihilfe. „Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schützt kranke, alte und schwache Menschen vor Fremdbestimmung und dem Druck, der droht, wenn die Suizidbeihilfe rechtlich und gesellschaftlich als normal bewertet wird. Dieses Gesetz ist nach unserer Überzeugung keine übergriffige Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts“, unterstrich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, in seinem Bericht zur Lage vor der ZdK-Vollversammlung in Mainz.

Mit Blick auf die Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen gegen die 2015 beschlossene Neufassung des § 217 StGB führte der Präsident des ZdK aus:

„Mich hat an der Verhandlung des Verfassungsgerichts erschreckt, dass es von den Befürwortern einer Liberalisierung und offenbar auch von einigen Richtern als Inbegriff menschlicher Freiheit gewertet wird, mit Hilfe von Ärzten, Sterbehilfevereinen oder gar staatlichen Behörden aus dem Leben scheiden zu können. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde – aber die Vorstellung einer Gesellschaft, in der die Selbsttötung als Dienstleistung verfügbar sein muss, hat für mich nichts mit der Achtung der Menschenwürde zu tun. In einer solchen Gesellschaft wird der Menschenwürde ihre Unantastbarkeit genommen. Die Selbsttötung ist nicht der Gipfel der Autonomie, sondern deren Auslöschung.“

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