ZdK-Präsident Sternberg zur Abstimmung über die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich morgen über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Öffnung des Rechtsinstituts Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen.

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich morgen über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Öffnung des Rechtsinstituts Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen.

 

Als Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken habe ich hier große Bedenken und sehe in der übereilten Beschlussfassung, auf die die Entwicklung in dieser Woche hinausläuft, einen Fehler. 

 

Im ZdK ist völlig unstrittig: Wir achten alle auf Dauer und wechselseitige Verantwortung angelegten, auf Verbindlichkeit und Treue fußenden Partnerschaften. In besonderer Weise werden diese Werte in der Ehe und in der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwirklicht. Sie sind gut und fruchtbar für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben.

 

Für mich sind indes beide Rechtsinstitute trotz der hohen Wertschätzung, die ihnen zuteil wird, nicht identisch. Ich halte es für legitim und richtig, hier - auch vor dem Hintergrund der Prämissen des Grundgesetzes - weiter einen begrifflichen Unterschied zu machen. 

 

Nicht alle Mitglieder des ZdK und nicht alle katholischen Abgeordneten, die eng mit ihrer Kirche verbunden sind, kommen in der Abwägung vieler Argumente bei den anstehenden Fragen zum selben Ergebnis. Bei der Abstimmung im Bundestag gilt es, die Gewissensentscheidung jedes und jeder Abgeordneten zu respektieren. 

 

Große Zweifel habe ich an der verfassungsrechtlichen Tragfähigkeit einer einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Ich bin überzeugt, ein längerer Prozess der parlamentarischen Meinungsbildung und Diskussion hätte der Qualität und Legitimität der gesetzlichen Regelung dieser für die gesellschaftliche Entwicklung bedeutsamen Frage gut getan.

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