ZdK-Europasprecher Kastler zur Zulassung von Genmanipulationen an Embryonen in Großbritannien
Mit Blick auf die Forschung in der Europäischen Union betont der frühere Europaabgeordnete Kastler, dass hier das Subsidiaritätsprinzip gelte.
Der europapolitische Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Martin Kastler, bewertet es als alarmierend, dass britische Forscher künftig gentechnische Veränderungen an Embryonen vornehmen dürfen. "Damit wird ein bislang international geltendes Tabu gebrochen. Auch wenn es nicht beabsichtigt ist, könnte am logischen Ende dieser Entwicklung die vorgeburtliche gentechnische Optimierung des Menschen stehen," so Martin Kastler.
Um es nicht soweit kommen zu lassen, müsse die weitere Entwicklung sehr sorgsam beobachtet werden. Es sei zwar rechtlich nicht zu verhindern, dass Großbritannien diesen Weg im nationalen Alleingang einschlage. Umso zwingender sei aber die strikte Einhaltung der Grenze zwischen der nunmehr in engen Grenzen zugelassenen Grundlagenforschung an Embryonen und einer weiterhin untersagten Anwendung durch die Übertragung manipulierter Embryonen auf eine Frau und Herbeiführung einer Schwangerschaft.
Mit Blick auf die Forschung in der Europäischen Union betont der frühere Europaabgeordnete Kastler, dass hier das Subsidiaritätsprinzip gelte. "Die Mitgliedsstaaten entscheiden souverän, welche ethischen Grenzen für die Forschung gelten. Aufgrund der strengen Vorgaben des bewährten deutschen Embryonenschutzgesetzes sind Embryonenexperimente in Deutschland ausgeschlossen. Der britische Kurs in der Forschungspolitik unterstreicht noch einmal, wie wichtig der bei uns geltende gesetzliche Rahmen weiterhin ist", so Kastler. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn es zwar einen Konsens gibt, dass Genmanipulationen an Pflanzen untersagt und gesellschaftlich geächtet werden, aber das menschliche Erbgut und das menschliche Leben in seinem frühesten Stadium keinen solchen Schutz erfahren."
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