Anstehende Rentenreform muss Altersarmut vorbeugen und Lebensstandardsicherung ermöglichen
ZdK legt sozialethischen Kompass für Reformpläne vor
Rentenreformen müssen sich nach Überzeugung des Zentralkomitees der
deutschen Katholiken (ZdK) an einem sozialethischen Kompass
orientieren, der den Maßstäben von Solidarität und Subsidiarität sowie der
Generationen-, Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit gerecht wird.
In einer von der Vollversammlung am Freitag, den 18.November 2016, in
Bonn-Bad Godesberg verabschiedeten Erklärung mit dem Titel
"Generationengerechtigkeit, Solidarität und Eigenvorsorge –
Sozialethische Anforderungen an eine Alterssicherung in der Lebens- und
Arbeitswelt von morgen" setzt sich das ZdK für eine Reform des
Rentensystems ein, die sich an dem Ziel orientiert, für möglichst viele
Menschen Altersarmut zu verhindern und ihnen die Möglichkeit zu geben,
ihren erarbeiteten Lebensstandard zu sichern.
Nur so könne das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der
Alterssicherungssysteme erhalten bleiben, so das ZdK. Die wachsenden
Sorgen vor Altersarmut und abnehmendem Lebensstandard im Alter
müssten unbedingt ernstgenommen werden. Vor allem die jüngeren
Generationen seien hier betroffen und weniger die heutigen Rentnerinnen
und Rentner oder die rentennahen Jahrgänge. Daher fordert das ZdK, die
Rentenreform besonders auf die veränderten Bedingungen der Lebensund
Arbeitswelt im 21. Jahrhundert auszurichten.
Vor diesem Hintergrund stellt das ZdK konkrete Forderungen.
Im Sinne der Subsidiarität müsse es sich weiterhin lohnen, Beiträge in die
gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das System verliere seine
Legitimität, wenn langjährige Versicherte mit durchschnittlichen
Beitragszahlungen im Rentenalter Leistungen aus der staatlichen
Grundsicherung beziehen müssen und somit anderen gleichgestellt
werden, die kaum für ihr Alter vorgesorgt haben.
Das ZdK macht sich zudem für die Zusicherung eines
Mindestrentenniveaus über das bisher festgelegte Jahr 2030 hinaus stark,
um auch für die jüngeren Generationen ein verlässliches Einkommen im
Alter zu sichern und ihre Bereitschaft zu erhalten, weiterhin in die
Rentenversicherung einzuzahlen. Zugleich müssten dabei aber die
Grenzen der Belastbarkeit durch Sozialversicherungsbeiträge unbedingt
beachtet werden.
Das ZdK befürwortet die vorgenommene Anhebung des
Renteneintrittsalters bis 2030 auf 67 Jahre und spricht sich für die
kontinuierliche Prüfung einer weiteren Erhöhung unter Berücksichtigung
der veränderten Lebenserwartung aus. Voraussetzung dafür sei, dass die
Menschen auch bis zum Renteneintritt am Erwerbsleben teilnehmen
können. Dazu brauche es auch eine altersgerechte Gestaltung von
Arbeitsplätzen.
Zur Vermeidung von Altersarmut und Grundsicherungsbezug fordert das
ZdK eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen, die bisher
nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen oder über
berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind. Generell sei es an
der Zeit, die Pflicht zur Altersvorsorge auszudehnen. Dazu gehöre die
Verbreiterung des Versichertenkreises in der gesetzlichen
Rentenversicherung auf alle selbstständigen und nicht selbstständigen
erwerbstätigen Frauen und Männer, um dem Solidarpakt wieder eine
beständige Basis zu geben.
Das ZdK begrüßt außerdem die Einführung der kürzlich beschlossenen
sog. Flexi-Rente und somit die Möglichkeit, parallel zum Rentenbezug
zusätzliche Rentenanwartschaften bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit zu
erhalten. Zugleich fordert das ZdK eine zeitnahe gesetzliche Initiative, um
auch eine Steigerung der Rentenanwartschaften für pflegende
Angehörige zu ermöglichen, die während ihres Rentenbezugs Pflegearbeit
leisten.
Zur verbesserten Anerkennung von Familienarbeit und Kindererziehung
spricht sich das ZdK dafür aus, die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes stärker im Rentensystem zu berücksichtigen.
Konkret fordert das ZdK eine Entlastung der heute unterhaltspflichtigen
Familien bei den Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Anerkennung
von drei Kindererziehungsjahren für jedes Kind in der Rente. Die dadurch
entstehenden Mehrkosten müssen durch zusätzliche Steuermittel
finanziert werden. Zudem befürwortet das ZdK ein permanentes
Rentenanwartschaftssplitting während bestehender Ehe oder
eingetragener Lebenspartnerschaft.
Des Weiteren plädiert das ZdK für eine stärkere soziale Ausgewogenheit
bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Niedriglohnbezieher
oder Beschäftigte kleinerer und mittlerer Betriebe dürfen bei der
betrieblichen Altersvorsorge nicht benachteiligt sein. Insbesondere
Geringverdienende müssten zukünftig über staatliche Zuschüsse und
steuerliche Förderung attraktive Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge
haben. Hier seien insbesondere die Tarifparteien in der Pflicht.
Die Grundsicherung im Alter bewertet das ZdK als letzte
Auffangmöglichkeit im gesamten Alterssicherungssystem. Zugleich
müsse die Grundsicherung im Alter den Betroffenen ein Leben in Würde
und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Notwendige Anpassungen
sieht das ZdK hier bei der Anrechnung von Sicherungsleistungen aus der
betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie bei der konkreten
Ausgestaltung des Schonvermögens.
Pressemitteilung "Anstehende Rentenreform muss Altersarmut vorbeugen und
Lebensstandardsicherung ermöglichen" als PDF
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