ZdK veröffentlicht Grundsätze für die Ausgestaltung von TTIP
Darüber hinaus müsse ein transatlantisches Freihandelsabkommen rechtsstaatlichen Standards und Verfahren genügen, so das ZdK.
Vor der 11. Verhandlungsrunde zwischen der EU-Kommission und der Regierung der Vereinigten Staaten zum Freihandelsabkommen TTIP hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) einen Katalog von sechs Grundsätzen veröffentlicht, an denen sich nach seiner Überzeugung die Verhandlungen und ihre Ergebnisse orientieren müssen, damit ein solches Abkommen sich positiv für die Menschen in den Partnerstaaten, aber auch in anderen Ländern, auswirken kann.
Diese Grundsätze machen deutlich, dass es nach Überzeugung des ZdK eines internationalen Handelssystems mit einem klaren Ordnungsrahmen bedarf, das neben dem Abbau von Handelshemmnissen auch eine Verpflichtung zu gemeinsam geteilten Werten und Standards enthält, die einer Liberalisierung des internationalen Handels vorgeordnet sind.
Grundsätzlich hält das ZdK in einer globalisierten Welt und im Sinne eines globalen Gemeinwohls multilaterale Handelsregime unter Beteiligung aller Staaten zur Gestaltung eines fairen Welthandels für prioritär und wünschenswert, heißt es in dem am Freitag, dem 16. Oktober 2015 in seinem Hauptausschuss verabschiedeten Papier. Auf dem Weg hierzu könnten bilaterale oder regionale Handelsabkommen unter bestimmten Bedingungen einen wichtigen Beitrag leisten.
Wichtigste und erste Voraussetzung für ein Gelingen von TTIP sieht das ZdK in einer möglichst großen Transparenz des Verhandlungsprozesses und in einem intensiven demokratischen Konsultationsprozess mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Ein offener Dialog und eine sachgerechte Diskussion könnten wieder Vertrauen und Akzeptanz für den Verhandlungsprozess schaffen.
Freihandelszonen, die allein eine Liberalisierung und Deregulierung der Märkte bezwecken, ohne internationale Standards der Humanität, der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit sowie die vorrangige Option für die Armen zu berücksichtigen, lehnt das ZdK ab. In diesem Sinne fordert das ZdK, das es durch TTIP zu keiner materiellen Absenkung der Schutzstandards in Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutzfragen kommen darf. Das Recht zur Beibehaltung und Festsetzung von hohen Schutzstandards durch die EU oder ihre Mitgliedstaaten in sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen sowie im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz müsse gegenwärtig und zukünftig gewährleistet sein.
Darüber hinaus müsse ein transatlantisches Freihandelsabkommen rechtsstaatlichen Standards und Verfahren genügen, so das ZdK. Ein privates Schiedsgerichtsverfahren lehnt es ab und fordert stattdessen die Einrichtung eines öffentlich bestellten Handelsgerichtshofs.
Des Weiteren müsse das Abkommen entwicklungspolitisch kohärent sein und Maßnahmen enthalten, die Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit des Wirtschaftens fördern.
Nicht zuletzt drängt das ZdK auf den Schutz der öffentlichen und sozialen Daseinsvorsorge und der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege sowie die Anerkennung des besonderen Schutzes kultureller Güter in Deutschland.
(Den Wortlaut der ZdK-Erklärung finden Sie unter Veröffentlichungen und Erklärungen.).
*Die URL hat sich mittlerweile geändert, alle Erklärungen finden Sie unter Positionen
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