ZdK unterstützt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Er verweist darauf, dass sich das ZdK wiederholt mit konkreten Vorschlägen in die Diskussion eingebracht hat.
Vor der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe am 2. Juli im Deutschen Bundestag hat der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, die Beratungen zu diesem Gesetzgebungsverfahren gewürdigt. "Wie dieses für unsere Gesellschaft so wichtige Thema über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg sachlich und intensiv beraten wurde, ist ein Beispiel für eine gute politische Kultur. Ich bin davon überzeugt, dass dies der Akzeptanz eines Gesetzes in unserer Gesellschaft sehr dienen wird", so Alois Glück.
Er verweist darauf, dass sich das ZdK wiederholt mit konkreten Vorschlägen in die Diskussion eingebracht hat. Bezugnehmend auf die vorliegenden Gesetzentwürfe stelle sich das Zentralkomitee hinter den Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Michael Brand, Kerstin Griese u.a. 'Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung'. "Dieser Gesetzentwurf entspricht am besten der Position des Zentralkomitees", stellt der ZdK-Präsident fest. "Die Verfasser werden der beim Thema Sterben in Würde unausweichlichen Spannung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem grundgesetzlichen Gebot des Lebensschutzes mit Umsicht und Augenmaß gerecht."
Es sei der richtige Weg, gezielt Entwicklungen zu unterbinden, durch die die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung werden könnte. Dies solle in dem Gesetzentwurf durch ein strafrechtlich bewehrtes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erreicht werden. "Den Abgeordneten ist es gelungen, in dieser schwierigen Gewissensfrage eine tragfähige Lösung für den Schutz des Lebens zu finden, die im Einklang mit der Rechtstradition in Deutschland steht. Das verdient hohen Respekt", hebt der ZdK-Präsident hervor.
Ganz eindeutig lehnt das ZdK die beiden Gesetzentwürfe ab, die sich für die Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids und für die über gemeinnützige Vereine organisierte Suizidbeihilfe aussprechen.
"Notwendig und ein Glaubwürdigkeitstest für das Bemühen um ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt bleibt allerdings auch die eng mit der gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe verknüpfte, ebenfalls für den Herbst vorgesehene Verabschiedung von entscheidenden Verbesserungen für die Palliativ- und Hospizarbeit", unterstreicht Alois Glück abschließend.
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