ZdK-Präsident Alois Glück begrüßt Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts

"Die Wendung zur individuellen Prüfung von Loyalitätsverstößen bedeutet einen substanziellen Paradigmenwechsel in der Anwendung kirchlichen Rechts"

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt, dass die deutschen Bischöfe das kirchliche Arbeitsrecht an die veränderte Rechtsprechung, Gesetzgebung und gesellschaftliche Situation in Deutschland angepasst haben.

"Die Wendung zur individuellen Prüfung von Loyalitätsverstößen bedeutet einen substanziellen Paradigmenwechsel in der Anwendung kirchlichen Rechts", so der Präsident des ZdK. Glück bewertet es zudem als positiv, dass die Bischöfe das Arbeitsrecht im Hinblick auf die unterschiedlichen Berufsgruppen und Aufgabenstellungen in der Kirche differenzieren. "Ein Kündigungsautomatismus darf damit zukünftig als ausgeschlossen gelten", so Glück weiter. "Die neue Regelung öffnet den Weg für Entscheidungen, die der Situation der Menschen gerecht werden. Gerade die Differenzierung nach Aufgabenstellungen ist besonders wichtig. Ohne den Dialogprozess der katholischen Kirche wäre dieser notwendige Paradigmenwechsel nicht erfolgt."

Alois Glück begrüßt darüber hinaus, dass durch entsprechende Gremien eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet werden soll und dass mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die prüft, 'ob das kirchliche Arbeitsrecht stärker institutionell ausgerichtet werden kann' der Weg für eine sachgerechte Weiterentwicklung gleichzeitig geöffnet wird.

Der Präsident des Zentralkomitees fordert die Bischöfe auf, diese Regelung möglichst umgehend in ihren Diözesen in Kraft zu setzen und die Neuerungen zu einer verbindlichen Rechtsanwendung zügig umzusetzen. Es gehe um Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten. Glück weist ausdrücklich auf die Weiterentwicklung der Pastoral im Umgang mit geschieden Wiederverheirateten als unabdingbare flankierende Maßnahme hin.

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