ZdK-Präsident Alois Glück appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid zu verbieten.
"Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"
Der Deutsche Bundestag steht nach Überzeugung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, vor einer schwerwiegenden Richtungsentscheidung für die weitere Entwicklung des sozialen Klimas und die Situation schwerkranker und sterbender Menschen. Vor den abschließenden Beratungen über die vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe am 6. November 2015 appelliert Glück an die Abgeordneten des Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid zu verbieten.
Alois Glück betont: „Es geht dabei nicht um eine Bevormundung des einzelnen Menschen. Die Selbstbestimmung ist wie der Lebensschutz ein hohes Gut. Für den Gesetzgeber ist aber von größter Bedeutung, welche Auswirkungen eine Entscheidung auf die Lebenssituation und die Entscheidungsfreiheit von schwerkranken und sterbenden Menschen hat. Das gilt auch, wenn keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe im Bundestag eine Mehrheit finden sollte. Eine solche Nicht-Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen. Denn es wäre faktisch die Anerkennung von Organisationen oder Einzelpersonen, die geschäftsmäßig Suizidbeihilfe anbieten, durch den Gesetzgeber.“
Ausdrücklich empfiehlt der ZdK-Präsident, den Gesetzentwurf von Michael Brand, Kerstin Griese u.a. zur "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" zu unterstützen. „Nach unserer Überzeugung nach Abwägung aller Aspekte ist dies die bestmögliche Lösung. Wir halten es für den richtigen Weg, gezielt Entwicklungen zu unterbinden, durch die die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung werden könnte. Das wird durch das in dem Gesetzentwurf von Brand, Griese u.a. vorgesehene strafrechtlich bewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erreicht. Wir sehen darin eine tragfähige Lösung, die im Einklang mit dem Lebensschutzgebot des Grundgesetzes und mit der Rechtstradition in Deutschland steht.“
Mit Nachdruck betont der Präsident des ZdK in diesem Zusammenhang, dass die Verabschiedung von entscheidenden Verbesserungen für die Palliativ- und Hospizversorgung die Voraussetzung für eine strafrechtliche Regelung ist und bleibt. “Hier liegt der Glaubwürdigkeitstest für das Bemühen um ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt. Ich bin dankbar, dass es einen breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens in dieser Frage gibt“, so Alois Glück.
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