Eine wirksame Antwort

ZdK-Präsident Alois Glück unterstützt Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, bewertet den von den Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" als "eine dringend notwendige und ebenso maßvolle Weiterentwicklung des geltenden Rechts".

Vor der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags betont der ZdK-Präsident, dieser Gesetzentwurf sei anders als die drei weiteren Vorschläge zur Regelung der Suizidbeihilfe" eine wirksame Antwort auf die unerwünschte Etablierung von Angeboten organisierter, auf Wiederholung angelegter Beihilfe zur Selbsttötung." Das ZdK lehne daher insbesondere die beiden Gesetzentwürfe von Reimann, Hintze u.a. sowie von Künast, Sitte u.a. ab, die sich für die Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids und für die über gemeinnützige Vereine organisierte Suizidbeihilfe stark machen. Die Entwicklung in den Niederlanden zeige die Eigendynamik solcher Regelungen.

Alois Glück wörtlich: "Solche Angebote dürfen nicht durch die Hintertür salonfähig gemacht werden. Die Beihilfe zum Suizid darf nicht den Charakter einer regulären gesundheitlichen Behandlungsoption erhalten." Gleichwohl könne der Einsatz von Strafrecht im freiheitlichen Staat immer nur das letzte Mittel sein. Die Gefahr eines gesellschaftlichen Wertewandels und eines wachsenden gesellschaftlichen Drucks auf schwer kranke, sterbende oder ältere Menschen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, bestehe insbesondere bei der Etablierung von auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfeangeboten. "Wir gehen davon aus, dass die Expertenanhörung im Bundestag zeigen wird, dass es verfassungsrechtlich und politisch gerechtfertigt ist, dieser Gefahr mit einer gesetzlichen Verbotsregelung zu begegnen", so die Einschätzung des ZdK-Präsidenten.

Dringend notwendig bleibe, auch als Voraussetzung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, die Ermöglichung von entscheidenden Verbesserungen für die Palliativ- und Hospizversorgung. "Hier liegt der Glaubwürdigkeitstest für das Bemühen um ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt", so Alois Glück. "Es ist erfreulich, dass es für dieses Gesetzesvorhaben eine breite gesellschaftliche und politische Mehrheit gibt."

Pressemitteilung "Eine wirksame Antwort" als PDF

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