Zum Stand der Beratungen in der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage des pastoralen Umgangs mit wiederverheiratet Geschiedenen
Fürst betonte, dass ihm dies Frage seit vielen Jahren sehr wichtig sei und er die Deutsche Bischofskonferenz in mehreren Briefen gebeten hatte, eine Klärung voranzubringen.
Bischof Dr. Gebhard Fürst, Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), hat vor der Vollversammlung des ZdK am Samstag, dem 23. November 2013, berichtet, dass sich die Deutsche Bischofskonferenz sei dem Jahr 2010 intensiv mit Fragen des pastoralen Umgangs mit wiederverheiratet Geschiedenen, insbesondere mit der Frage nach der Zulassung zu den Sakramenten, befasst hat. Eine Kommission der Bischofskonferenz, bestehend aus sechs Bischöfen, habe inzwischen eine erste Rohfassung eines Papiers erarbeitet, das bereits im Ständigen Rat der DBK im kommenden Februar beraten und in der Vollversammlung im März verabschiedet werden soll. In diese Papier flössen sowohl die Ansätze der Handreichung für die Seelsorge der Erzdiözese Freiburg wie auch des Hirtenbriefes der oberrheinischen Bischöfe aus dem Jahr 1993 ein.
Fürst betonte, dass ihm dies Frage seit vielen Jahren sehr wichtig sei und er die Deutsche Bischofskonferenz in mehreren Briefen gebeten hatte, eine Klärung voranzubringen. Dabei habe er sich ausdrücklich auf den Beschluss der Diözesansynode der Diözese Rottenburg-Stuttgart aus dem Jahr 1985 bezogen.
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