ZdK-Präsident Glück fordert generelles Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung
"Nun wird es darauf ankommen, ein entsprechend verbessertes Gesetz in den Bundestag einzubringen."
Der Präsident des ZdK, Alois Glück, begrüßt, dass das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung in der vorliegenden Fassung nicht zur Abstimmung im Bundestag kommt.
„Der Gesetzentwurf zielt nur auf ein Verbot gewerblicher Suizidbeihilfe. Nötig ist aber ein Verbot jeglicher Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung. Ein eingeschränktes Verbot wäre für die einschlägigen Sterbehilfeorganisation leicht zu umgehen. Ich bin erfreut, dass das Engagement vieler Menschen und nicht zuletzt der Kirchen gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung Wirkung zeigt. Nun wird es darauf ankommen, ein entsprechend verbessertes Gesetz in den Bundestag einzubringen. Die Lösung darf nicht sein, dass gar kein Gesetz verabschiedet wird, denn dann bleibt die Beihilfe zur Selbsttötung wie bisher legal.“
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