ZdK-Präsident erwartet Fortschritte in der Frage der wiederverheiratet Geschiedenen
Von großer Bedeutung, weit über den unmittelbar betroffenen Personenkreis hinaus, ist nach Auffassung des ZdK auch eine Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechtes.
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, erwartet von der kommenden außerordentlichen Bischofssynode in Rom Bewegung in der Frage nach dem Platz und der Teilhabe der wiederverheirateten geschiedenen Menschen in der Kirche.
Nachdrücklich begrüßte er vor der Vollversammlung des ZdK am Freitag, dem 22. November 2013 in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung der Arbeitshilfe des Seelsorgeamtes im Erzbistum Freiburg. Der darin proklamierte Weg einer begründeten, fundierten Gewissensentscheidung hebe keineswegs den Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe auf, so Glück, im Vordergrund stehe hier aber nicht das lehramtliche Gesetz. "Zuerst kommt die Zuwendung zu den Menschen, die Vermittlung der Liebe Gottes zu den Menschen. Das ist letztendlich wichtiger als eine Starrheit im Gesetz", betonte er.
Ausdrücklich widersprach der ZdK-Präsident der Aufforderung, die Arbeitshilfe zurückzuziehen. "Genau das kann und darf in der Situation, in der wir als katholische Kirche heute stehen, im Pontifikat von Papst Franziskus und mitten im Dialogprozess, nicht mehr geschehen."
Von großer Bedeutung, weit über den unmittelbar betroffenen Personenkreis hinaus, ist nach Auffassung des ZdK auch eine Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Alois Glück stimmte in seinem Lagebericht der Feststellung von Paul Kirchhof zu, dass dem Arbeitgeber zwar grundsätzlich zustehe, über das Arbeitsleben zu bestimmen, nicht aber über die private Lebensführung des Arbeitnehmers, soweit nicht, wie zum Beispiel bei Geistlichen, privates und berufliches Handeln ineinandergreife oder die private Lebensführung die Erfüllung des Arbeitsauftrages unmöglich mache.
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