ZdK-Präsident Alois Glück kritisiert Bundesratsentscheidung zur PID-Rechtsverordnung

„Mehr Schatten als Licht“

„Mehr Schatten als Licht“, so bewertet der Präsident des ZdK, Alois Glück, den heute im Bundesrat beschlossenen Kompromiss zur umstrittenen PID-Rechtsverordnung.

Nach dem vorherigen Votum des Gesundheitsausschusses habe sich an einigen Stellen noch eine dem Willen des Gesetzgebers besser entsprechende Lösung abgezeichnet. Dass der Bundesrat den Empfehlungen seines Ausschusses nicht in allen Punkten gefolgt sei, nennt Glück enttäuschend.

Positiv sei, dass sich der Bundesrat für eine am öffentlichen Interesse und dem Bedarf orientierte Beschränkung der Anzahl der PID-Zentren ausgesprochen habe. Hier habe der vorherige Verordnungsentwurf eindeutig im Widerspruch zum Gesetzestext gestanden. Ergänzend betont der ZdK-Präsident, dass der Deutsche Ethikrat in einer kritischen Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung empfohlen habe, eine klare Obergrenze von bundesweit drei PID-Zentren festzuschreiben. Davon sei der Bundesrats-Kompromiss weit entfernt.

Zu den Enttäuschungen zähle weiterhin, dass sich der Bundesgesundheitsminister mit seiner Forderung nach einer zu sehr auf Mediziner ausgerichteten Zusammensetzung der Ethikkommissionen durchgesetzt habe. Auch dass die psychosoziale Beratung der betroffenen Paare in der Verordnung vernachlässigt werde, sei nicht hinnehmbar, so Glück.

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