ZdK legt Stellungnahme zur römischen Bischofssynode über Ehe und Familie vor
"Pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung"
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat am Montag, dem 16. Dezember 2013, eine Stellungnahme zur Vorbereitung der III. Außerordentlichen Bischofssynode zu "Pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung" bei der Deutschen Bischofskonferenz eingereicht.
In der Stellungnahme setzt sich das ZdK für eine lebensweltorientierte Ehe- und Familienpastoral, die gleiche Würde von Mann und Frau, einen wertschätzenden Umgang mit nichtehelichen Partnerschaften und homosexuellen Menschen und die volle Teilhabe von wiederverheiratet Geschiedenen am Leben der Kirche ein. Darüber hinaus nimmt es Stellung zu Fragen der religiösen Erziehung sowie der Sexualethik.
Die Stellungnahme des Präsidiums basiert auf den in vielen Jahrzehnen erarbeiteten Positionen des ZdK zur gesellschaftlichen Situation von Ehe und Familie, zur Familienpolitik in Deutschland und zur Pastoral der Kirche.
Für die Ehe- und Familienpastoral stellt sich nach Überzeugung des ZdK die Herausforderung, zur Stabilität von Ehe und Familie und zum gemeinsamen und je individuellen Wachstum der Partner und Familienmitglieder beizutragen, den Menschen Rückenwind zu verleihen und sie für den Alltag zu stärken. Angebote der Ehe- und Familienpastoral sollten zwar immer als katholisch erkennbar sein, sie müssten aber vor allem lebensweltorientiert sein und auf das Vermitteln einer Haltung zielen, die mit Gottvertrauen und Realitätssinn den Alltag zu bewältigen helfe. Eine weitere große Herausforderung für die Pastoral sieht das Zentralkomitee in der Vermittlung der fundamental gleichen Würde von Mann und Frau in der Ehe. Männer und Frauen dürften in ihrer Partnerschaft nicht auf tradierte Rollenzuweisungen festgelegt werden.
Zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften stellt das ZdK in der Stellungnahme fest, dass die Ehe nach seiner Überzeugung der beste, aber in Anerkennung der gesellschaftlichen Realität bei weitem nicht der einzige Weg und die einzige geeignete Basis sei, Familie verantwortlich zu leben. Dies gelte auch für homosexuelle Lebensgemeinschaften. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass in einer auf Dauer und wechselseitige Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung angelegten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Werte wie in einer Ehe verwirklicht würden und daher alle ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft nicht aufrecht erhalten werden sollten, heißt es in der Stellungnahme. Das dürfe aber nicht auf eine völlige Nivellierung und Gleichsetzung von Ehe und Lebenspartnerschaft und eine Öffnung des Rechtsinstituts Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner hinauslaufen. Dann würde verkannt, dass es mindestens den einen fundamentalen Unterschied gebe: Nur die Verbindung von Mann und Frau habe aus sich heraus generatives Potential. Auch aus diesem Grund sollte die Gesellschaft am Schutz, an der Förderung und am Gelingen von Ehen ein besonders hohes Interesse haben, unterstreicht das ZdK.
Weiter erinnert es daran, dass viele zivilrechtlich geschiedene und wiederverheiratete Gläubige darunter leiden, dass sie aus zentralen Bereichen der kirchlichen Gemeinschaft und insbesondere vom Empfang der Heiligen Kommunion ausgeschlossen sind. An dieser Stelle werde besonders deutlich und schmerzlich bewusst, dass im Alltag oft eine große Diskrepanz zwischen kirchlicher Lehre und der Lebenswirklichkeit vieler getaufter und gefirmter Katholikinnen und Katholiken bestehe. "Wir sind überzeugt: Unsere Kirche ist nur dann eine dienende Kirche, wenn sie mit mehr Sensibilität und Barmherzigkeit auf die Lebenssituation dieser Menschen eingeht", heißt es in der Stellungnahme wörtlich. Das ZdK begrüßt deshalb alle auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auch in der Deutschen Bischofskonferenz angestoßenen Anstrengungen, diese seit vielen Jahren bedauerte Situation im Sinne des Heils der Menschen zu lösen. Dies betreffe auch die Suche nach liturgischen Formen, um einerseits den Schmerz der Trennung vor Gott zu bringen, andererseits aber auch die Freude und Hoffnung, die mit einer zweiten verbindlichen Partnerschaft verbunden werden, unter Gottes Segen stellen zu können. Von besonderer Relevanz für die Kirche in Deutschland seien auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer veränderten Bewertung der konkreten Situation nach Trennung, Scheidung und ziviler Wiederheirat.
Wenn es um die Offenheit der Eheleute für das Leben gehe, sei die katholische Sexualethik bei weitem nicht der einzige relevante Bezugspunkt. Nicht nur die auch bei den meisten kirchennahen Katholiken von der Lehre abweichende Haltung zur künstlichen Empfängnisverhütung sei hier zu beachten. Auch der erhebliche Einfluss der strukturellen Rücksichtslosigkeiten gegenüber Familien in Gesellschaft und Politik müsse gesehen werden. Häufig stünden gerade die ungünstigen Rahmenbedingungen für Elternschaft und die Vereinbarung von Kindererziehung und Berufstätigkeit der Realisierung eines vorhandenen Kinderwunsches im Wege.
Von der katholischen Sexualmoral erwartet das ZdK, dass sie die personale Liebe in der Beziehung zwischen zwei Partnern, zu der auch die Sexualität gehört, in den Mittelpunkt stellt. Nur so werde es möglich, der wachsenden Trivialisierung und Instrumentalisierung menschlicher Sexualität in vielen Bereichen der Gesellschaft zu begegnen. Nicht zuletzt sei eine aufgeklärte, beziehungsorientierte und lebensfreundliche Sexualmoral ein wichtiger Beitrag, den vielfältigsten Formen sexueller Gewalt besonders gegen Kinder und Jugendliche Einhalt zu gebieten.
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