ZdK begrüßt vertrauliche Geburt und mahnt Nachbesserungen an
„Die Zielsetzung stimmt. Aber wird die Zielgruppe auch wirklich erreicht?“
„Die Zielsetzung stimmt. Aber wird die Zielgruppe auch wirklich erreicht?“ – Diese Frage stellt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines ‚Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt‘. „In der praktischen Umsetzung habe ich die Sorge, dass das Gesetz an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei geht. Im Übrigen habe ich große Zweifel, ob das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall wirklich den selben Stellenwert hat wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, so Glück.
„Die verpflichtende Erfassung der Personendaten der Mutter ist mit Blick auf das Kind verständlich. Sie kann aber dazu führen, dass gerade diejenigen Frauen, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind, das neue Angebot nicht annehmen werden, weil sie Angst davor haben, ihre Anonymität aufzugeben. Wenn wir schwangere Frauen in existenziellen Notlagen erreichen wollen, brauchen wir im Ausnahmefall auch ein Angebot, das den Müttern dauerhaft Anonymität und den beteiligten Beraterinnen, Ärzten, Hebammen, Pflegekräften und Kliniken Rechtssicherheit gewährt.“
Das neue Gesetz könne aber helfen, heimliche Entbindungen und die Abgabe von Kindern in Babyklappen überflüssig zu machen, erklärte ZdK-Präsident Alois Glück. Das sei ebenso zu begrüßen wie der hohe Stellenwert, den das Gesetz der Beratung der betroffenen Frauen einräumt.
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