Ist es Diskriminierung, wenn Unterschiedliches nicht im Sinne von Gleichheit geregelt wird?

Alois Glück weist auf den Bedarf an gründlicher Beratung anthropologischer, ethischer und rechtlicher Fragen hin.

Dieser Grundsatzfrage geht ZdK-Präsident Alois Glück im aktuellen Salzkörner- Artikel „Ungleiches in eine Gleichheit zwingen? Zum vollen Adoptionsrecht für gleich-geschlechtliche Partnerschaften.“ nach. Glück betont ausdrücklich, dass jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und homosexuell bekennender Menschen entschieden widersprochen werden muss. Zudem wird die öffentliche familienpolitische Debatte zur Rolle von Ehe und Familie oftmals ohne den notwendigen wechselseitigen Respekt für unterschiedliche Lebensentwürfe geführt.

Die Gleichstellung in der Frage zur Adoption wirft einige Problemfelder auf. Welche Konsequenzen bedeutet dies zum Beispiel in Fragen der Reproduktionsmedizin? Wie wird man dem Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft gerecht?

Alois Glück weist auf den Bedarf an gründlicher Beratung anthropologischer, ethischer und rechtlicher Fragen hin. Die aufgeworfenen Fragen für und an unsere Gesellschaft bewegen viele Menschen. Daher fordert er von den anstehenden politischen Beschlüssen grundlegende und ganzheitliche Richtungsentscheidungen.

Pressemitteilung "Ist es Diskriminierung, wenn Unterschiedliches nicht im Sinne von Gleichheit geregelt wird?" als PDF

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