ZdK-Präsident Glück fordert Änderungen in Rechtsverordnung zum PID-Gesetz

Der ZdK-Präsident weist darauf hin, dass die geplante Verordnung nach ihrer Veröffentlichung bereits von vielen Seiten kritisiert wurde.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, unterstützt die Kritik zahlreicher Bundesländer an der geplanten Rechtsverordnung zum PID-Gesetz und hat die Ministerpräsidenten der Bundesländer aufgefordert, sich für Änderungen insbesondere im Hinblick auf die Zahl der zugelassenen PID-Zentren und die Zusammensetzung der so genannten Ethikkommissionen einzusetzen.

Über grundsätzliche Bedenken hinaus lehne er insbesondere zwei Aspekte des Verordnungsentwurfs ab, begründet der ZdK-Präsident seine Intervention in einem vor einigen Wochen an die Ministerpräsidenten gerichteten Brief. So sei im PID-Gesetz eigens verankert, dass in der Rechtsverordnung nicht nur die Voraussetzungen für die Zulassung von PID-Zentren zu regeln sind, sondern auch die Anzahl der Zentren. Dagegen verstoße der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums, indem er von einer zahlenmäßigen Beschränkung absehe.

Angesichts einer prognostizierten Fallzahl von jährlich wenigen Hundert sei es durchaus ausreichend, wenn für ganz Deutschland nur eine zentrale Stelle zur Durchführung der PID geschaffen werde, unterstrich Glück. Diese Konzentration erleichtere eine Überprüfung der Einhaltung der strengen Kriterien für Ausnahmen vom grundsätzlichen PID-Verbot. „Eine nach oben offene Anzahl würde hingegen tendenziell einen Wettbewerb um an der PID interessierte Paare und somit die ‚Nachfrage nach PID‘ befördern“, befürchtet Glück. Dies sei keinesfalls im Sinne des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes.

Für unangemessen hält der Präsident des ZdK darüber hinaus die Besetzung der achtköpfigen so genannten Ethikkommissionen, die über die Zulassung zur PID entscheiden. „Wenn nur jeweils ein Vertreter der Disziplinen Ethik oder Theologie sowie der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und zugleich vier Sachverständige der Fachrichtung Medizin, denen somit ein faktisches Vetorecht zukommen könnte, zu berufen sind, handelt es sich um ein sachlich nicht zu rechtfertigendes Ungleichgewicht,“ unterstreicht Alois Glück. Auch an dieser Stelle halte er die Einrichtung nur einer bundeszentralen Ethikkommission, die diesen Namen auch verdiene, für den richtigen Weg, um einen einheitlichen Umgang mit den vorgegebenen Maßstäben zu gewährleisten.

„Ich bitte Sie herzlich, sich insbesondere für diese Punkte bei der Umsetzung eines nach wie vor für Katholiken sehr problematischen Gesetzes einzusetzen“, schreibt Glück.

Der ZdK-Präsident weist darauf hin, dass die geplante Verordnung nach ihrer Veröffentlichung bereits von vielen Seiten kritisiert wurde. "Darunter sind bemerkenswerter Weise auch Stimmen, die zwar nicht wie das ZdK die PID grundsätzlich ablehnen, aber nun wie wir der Auffassung sind, dass die vorgelegte Rechtsverordnung weit über Inhalt und Intention des Bundestagsbeschlusses hinausgeht“, so Glück unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates. Dies
zeige deutlich, dass es bei dem Protest nicht um katholische Sonderwünsche gehe.

ZdK-Präsident Glück hatte sich mit seinen Bedenken an die Ministerpräsidenten gewandt, da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

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