PID-Rechtsverordnung darf so nicht in Kraft treten
Die zentralen Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht beseitigt worden.
"Die Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers und darf so nicht in Kraft treten. Ich fordere die Bundesländer auf, der Verordnung in dieser Form im Bundesrat nicht zuzustimmen." Mit diesen Worten reagierte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken tief enttäuscht auf den Beschluss der PID-Verordnung durch die Bundesregierung.
Die zentralen Mängel des ersten Entwurfs seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht beseitigt worden. "Nach wie vor ist die Anzahl der Zentren, die für die Durchführung der PID zugelassen werden können, nach oben offen, was im Widerspruch zum Gesetzestext steht. Nach wie vor ist für die Ethikkommissionen eine unausgewogene Besetzung mit einer Dominanz von Medizinern vorgesehen. Einzig bei der Anzahl der Ethikkommission ist eine positive Tendenz zur Reduzierung festzustellen", kritisiert der ZdK-Präsident. Weiterhin sehe er die für die betroffenen Paare so wichtige psychosoziale Beratung nicht ausreichend abgesichert. Es sei auch keine ausführliche Falldokumentation bei der zuständigen Zentralstelle vorgesehen, was eine Kontrolle der strengen Kriterien und eine aussagekräftige Evaluation behindern dürfte.
Das ZdK hat sich bereits im Sommer an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt, die der Verordnung noch zustimmen müssen, bevor sie in Kraft treten kann. "Aus mehreren Antworten von Ministerpräsidenten weiß ich um die Bedenken, die es in den Ländern gegenüber der Verordnung gibt. Ich bin überzeugt, dass es einer Neufassung der Rechtsverordnung bedarf. Anders kann eine der Intention des Gesetzgebers entsprechende Umsetzung dieses Gesetzes, das für Katholiken sehr problematisch ist, nicht erreicht werden. Denn das Gesetz sieht ein grundsätzliches Verbot der PID vor, von dem nur in engen Grenzen Ausnahmen zulässig sind", so Alois Glück.
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