Gemeinsam lernen
Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bildungswesen fördern
Die Weiterentwicklung der Förderung von Menschen mit Behinderung im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen macht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zum Thema. Inklusion entspricht nicht allein der UN-Konvention, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil des christlichen Menschenbildes, so die am 16. Mai 2012 von der Vollversammlung des ZdK einstimmig verabschiedete Erklärung. Inklusive Strukturen der Bildung im gesamten Lebenslauf sollen in einem Prozess, der viel Zeit und Ressourcen erfordert, entwickelt werden. Da es hierzu einer gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz bedarf, werden die Mitglieder des ZdK in ihren Organisationen und Räten Inklusion breit diskutieren.
Eine Facharbeitsgruppe hatte einen ausführlichen Text vorgelegt, die Grundlage für die Erklärung bildet. Die Erklärung nennt Kriterien für die Gestaltung der Veränderungsprozesse, unter denen Inklusion gelingen kann. Dazu gehören die Qualitätssicherung der förderpädagogischen Fachlichkeit, die Wahrung des Erziehungsrechts der Eltern, die Aus- und Fortbildung der Lehrenden und die räumlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen. „Das Wohl jedes einzelnen Menschen muss im Mittelpunkt aller Veränderungsprozesse stehen.“ Die Erklärung benennt Herausforderung einer inklusiven Bildung im frühkindlichen Bereich über Schule, Berufsausbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung und außerschulischer Bildung.
Inklusion im Bildungswesen bietet die Chance, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verbessern. Die Katholikinnen und Katholiken in Deutschland werden diesen Prozess aktiv mitgestalten.
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