ZdK-Präsident Glück zur PID-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

„Wir sollten uns nicht darüber täuschen, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs sichtbar machen“

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, bedauert, dass es im Deutschen Ethikrat keine klare Mehrheit gegen die Anwendung der PID gegeben hat. "Die intensiven Beratungen und das gespaltene Votum zeigen immer deutlicher, wie gefährlich für den konsequenten Lebensschutz alle Aufweichungen und Differenzierungen sind." Positiv sei zu vermerken, wie intensiv und ernsthaft in Deutschland wie in kaum einem anderen Land in Europa mit einer öffentlichen Debatte um so grundlegende ethische Fragestellungen gerungen werde. Dies sei insbesondere dem Engagement der Christen zuzuschreiben und zeige, dass diese Argumente in der Öffentlichkeit auch Gewicht haben. "Die politische Botschaft der jetzt vorliegenden Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ist, dass die grundlegende Entscheidung nur von den ihrem Gewissen verantwortlichen Volksvertreterinnen und -vertretern im Deutschen Bundestag zu treffen ist."

Alois Glück unterstreicht anhand der Stellungnahme, dass eine individualethisch begründbare Zulassung der PID einer sozialethischen Überprüfung nicht standhalte. "Eine gesetzliche Regelung zugunsten weniger Betroffener bringt gravierende gesellschaftliche Langzeitfolgen mit sich. Wenn von PID-Befürwortern argumentiert wird, die Entscheidung gegen Embryonen mit einer bestimmten genetischen Schädigung sei von ihnen gar nicht erwünscht, müsse aber in Kauf genommen werden, machen sie es sich zu einfach. Denn wer sich auf das Verfahren der künstlichen Befruchtung einlässt, übernimmt Verantwortung für alle dabei erzeugten Embryonen, nicht nur für den nach einer genetischen Auslese verbleibenden implantierten Embryo. Diese Verantwortungsrelation wird im zweiten Votum klar benannt und ist im Übrigen auch im geltenden Embryonenschutzgesetz durch die so genannte Dreierregel unmissverständlich verankert."

Weiterhin werde von den PID-Gegnern überzeugend dargelegt, dass sich auch eine eng begrenzte Zulassung der PID nicht dauerhaft werde einschränken lassen, so Glück. "Hier stimmen mich insbesondere die Ausführungen zu den Überschussinformationen der durchgeführten Gentests nachdenklich. Demnach sind, auch wenn die Embryonen je nach genetischem Risiko der Eltern nur auf wenige Gendefekte untersucht werden dürfen, bei den standardisierten Untersuchungen zusätzliche Befunde nahezu vorprogrammiert. Sie können dann für die Eltern auch ohne entsprechende Indikation ein Grund sein, einen Embryo nicht transferieren zu lassen."

Pressemitteilung “ZdK-Präsident Glück zur PID-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates” als PDF

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