ZdK-Präsident Glück unterstützt den Gesetzentwurf eines vollständigen PID-Verbots

Eine unzweideutige Verbotsregelung werde sich langfristig als die tragfähigste Lösung erweisen.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, begrüßt den heute vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für ein vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Position des ZdK werde damit überzeugend umgesetzt. Der Gesetzentwurf greife eindeutig die Intention des geltenden Embryonenschutz- und Gendiagnostikgesetzes auf. Eine unzweideutige Verbotsregelung werde sich langfristig als die tragfähigste Lösung erweisen.

Die Erklärung von Alois Glück im Wortlaut:

„Die Frage eines Verbots oder einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bewegt seit Monaten viele Menschen und stellt eine sehr ernsthafte ethische Herausforderung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dar. Am heutigen Tag hat eine Gruppe von Abgeordneten aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf für ein vollständiges Verbot der PID vorgelegt. Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat bereits im Herbst 2010 nach einer intensiven Diskussion für ein solches Verbot votiert. Ich freue mich, dass unsere Position mit dem heutigen Tag auch in die parlamentarische Debatte eingeht und unterstütze diesen Antrag aus voller Überzeugung.
Indem sie eine Ergänzung des Gendiagnostikgesetzes und nicht wie die konkurrierenden Gesetzentwürfe eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes vorschlagen, gelingt es den Antragstellern überzeugend, den bisherigen Kurs des Parlamentes in der gesetzlichen Begrenzung des medizinisch und wissenschaftlich Möglichen fortzusetzen. Aus der differenzierten Begründung des Gesetzentwurfs will ich nur einen Punkt besonders hervorheben. Ich danke den Antragstellern für ihre Klarstellung, dass nicht das Verbot, sondern die Zulassung der PID in einem Wertungswiderspruch zum geltenden Gendiagnostikgesetz steht. Demgegenüber steht die Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch, anders als in vielen Debattenbeiträgen der letzten Monate angeführt, nicht im Wertungswiderspruch zu einem PID-Verbot. Denn PID bedeutet Auswahl unter mehreren Embryonen, der Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen Indikation muss hingegen auf eine akute Notlage der werdenden Mutter bezogen sein.
Es ist gut, dass die Abgeordneten in dieser komplexen Frage ohne Vorgabe ihrer Fraktionen entscheiden können. Der Gesetzentwurf für ein vollständiges PID-Verbot macht in seiner Argumentation ganz deutlich, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um einen christlichen Sonderweg handelt. Es gibt zahlreiche gute und überzeugende Gründe dafür, auch vor einem anderen weltanschaulichen Hintergrund gegen die Zulassung der PID zu stimmen. Ich rufe die Abgeordneten daher zu einer Entscheidung für ein unzweideutiges Verbot der PID auf. Ich weiß um die Ängste, Schmerzen und Hoffnungen, die für viele Eltern mit diesem Thema verbunden sind. Doch ich bin überzeugt, dass uns eine noch so eng begrenzte Zulassung der PID auf lange Sicht mehr Leid bringen wird, als man sich mit ihr zu vermeiden
erhofft. Alle Erfahrungen lehren uns, dass es keine langfristig tragfähigen Kriterien für eine solche gesetzliche Ausnahmeregelung gibt. Die ethischen Grundlagen unseres Gemeinwesens würden unwiderruflich verschoben.“

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