ZdK-Präsident Glück sieht Schutz des ungeborenen Lebens gefährdet

Frauen und Männer seien hier gleichberechtigt zu beteiligen.

Mit Blick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und neue Entwicklungen bei der Pränataldiagnostik (PND) hat der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, erneut gefordert, dass eine mögliche Behinderung des Kindes weder der Grund für den Abbruch einer Schwangerschaft noch für das Verwerfen eines Embryos nach der PID sein darf.

Alle Bemühungen und Überzeugungsversuche hätten nicht verhindert, dass der Bundestag in seinem Beschluss bei einem grundsätzlichen Verbot der PID erhebliche Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen habe, erinnerte Glück vor der Herbstvollversammlung des ZdK am Freitag, dem 18. November 2011. Er kritisierte, dass das derzeit beim Bundespräsidenten liegende Gesetz Lücken und Widersprüche aufweise. So werde bis heute keine Antwort auf die Frage nach dem künftigen Umgang mit der so genannten "Dreierregel" gegeben. Weiterhin gebe es einen Wertungswiderspruch zwischen dem geltenden Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem neuen PID-Gesetz.

Darüber hinaus geben nach Auffassung des ZdK-Präsidenten auch neue Entwicklungen im Bereich der Pränataldiagnostik Anlass zur Sorge. Hier sei absehbar, dass demnächst auch in diesem Bereich der selektive Blick noch stärker auf die Vermeidung von kranken und behinderten Kindern gerichtet sein werde. Dies können man angesichts der mühsam errungenen Kompromisse im
Schwangerschaftskonfliktgesetz und der jüngst erwiesenen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse politisch kaum verhindern. Umso wichtiger werde die Aufgabe der öffentlichen Aufklärung und der Beratung und Begleitung der Betroffenen.

Ausdrücklich dankte Glück dem Europäische Gerichtshof für seine Entscheidung, dass nach EU-Recht die Menschenwürde nicht nur für das geborene Kind, auch nicht nur für das ungeborene Leben im Mutterleib, sondern schon für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an, also auch für die befruchtete Eizelle in der Petrischale gilt.

Dieses unmissverständliche Urteil müsse sich auch in der künftigen Forschungsförderung der EU auswirken, forderte Glück. Forschungstätigkeiten, die die Zerstörung von menschlichen Embryonen beinhalten, als auch die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen müssten von der EU-Förderung künftig ausgeschlossen werden.

Pressemitteilung “ZdK verabschiedet Entschließung für ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Frauen und Männern in der Kirche” als PDF

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