PID-Verbot wurde stichhaltig begründet

ZdK-Präsident Alois Glück zur Bundestagsanhörung zur Präimplantationsdiagnostik

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, sieht die Forderung eines PID-Verbots nach der Expertenbefragung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, dem 25. Mai 2011, gestärkt. Die Unterschiede und der Grenzverlauf zwischen den Befürwortern einer begrenzten Zulassung der PID auf der einen, eines PID-Verbots auf der anderen Seite seien deutlicher als zuvor hervorgetreten. Gleich mehrere Sachverständige hätten mit ihren Beiträgen Brücken zwischen dem Gesetzentwurf für ein komplettes Verbot der PID und dem Gesetzentwurf für ein generelles Verbot mit eng umrissener Ausnahmeregelung mit dem Kriterium der Entwicklungs- und Lebensfähigkeit des Embryos gebaut. Daher könne sich, wenn die noch nicht festgelegten Abgeordneten die Befunde der Experten bei ihrer Entscheidung heranzögen, eine parlamentarische Mehrheit für eine Verbotsregelung abzeichnen, betonte Glück in einer Stellungnahme am Donnerstag, dem 26. Mai 2011.

Die Stellungnahme von ZdK-Präsident Alois Glück im Wortlaut:

"In der Expertenanhörung des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik wurden einige wichtige Aspekte herausgestellt, die in der oftmals leidenschaftlichen gesellschaftlichen und politischen Diskussion bisher nicht ausreichend beachtet wurden. Insgesamt sehe ich die Forderung eines unmissverständlichen Verbots der PID gestärkt, denn es wurde deutlich, dass die Befürworter des uneingeschränkten Verbots und diejenigen Abgeordneten, die sich eine Verbotsausnahme ausschließlich bei einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen nicht entwicklungs- und lebensfähigen Embryo vorstellen können, näher beieinander sind, als es zuvor aussah. Diese Tendenz wurde noch unterstrichen durch die Argumentation von Sachverständigen, die die eng umrissene Ausnahmeregelung im Grundsatz unterstützten, aber eine weitere Einschränkung der für eine PID in Frage kommenden Fälle forderten und um eine Abgrenzung von jeglicher selektiven Motivation bemüht waren. 

Deutlich beim Namen genannt wurde die absehbare Folgeproblematik einer jeden Zulassung von PID. Die bisher im Embryonenschutzgesetz verankerte enge Begrenzung der bei einer künstlichen Befruchtung zu erzeugenden Embryonen, die so genannte Dreierregel, würde nicht zu halten sein. Es gäbe absehbar überzählige, aussortierte Embryonen, was der Intention des Gesetzgebers beim Beschluss des Embryonenschutzgesetzes unbestreitbar widerspräche. Ich teile die in der Anhörung vorgebrachte Kritik von Professor Wolfgang Huber, dass eine wissentliche Inkaufnahme der faktischen Abschaffung der Dreierregel nicht nur bioethisch folgenreich, sondern auch rechtsethisch bedenklich wäre, da der Gesetzgeber damit die eigene Glaubwürdigkeit untergrübe.

Besonders nachdenklich machen mich die Argumente der Sachverständigen Prof. Hille Haker, die die Ängste vieler Menschen vor einem Leben mit Behinderung und mit behinderten Kindern thematisierte. Zu recht hat sie den Gesetzgeber in die Pflicht gerufen, nicht nur der Selektion von beschädigten Embryonen und damit der Verhinderung der Geburt von Menschen, die mit Einschränkungen zu leben hätten, entgegen zu treten, sondern auch die Rahmenbedingung für die gesellschaftliche Inklusion der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen mit Nachdruck zu verbessern. Die von ihr angesprochenen Mängel in der praktischen Inklusion und Entlastung dieser Menschen zeigen mir aber auch, wie falsch es wäre, auf diese Herausforderung mit dem Instrument der Embryonenselektion zu antworten. Dafür haben wir andere Mittel. Wir dürfen uns als politisches Gemeinwesen nicht damit zufrieden geben, die Würde des ungeborenen Menschen zu verteidigen, sondern stehen dann erst recht in der Pflicht, ihm und seiner Familie ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Ich hoffe, dass die von den Experten vorgetragenen differenzierten Argumente auch bei den Abgeordneten Gehör finden, die sich noch nicht auf einen der Gesetzentwürfe festgelegt haben und in den nächsten Wochen ihre Meinungsbildung abschließen müssen. Nach der Anhörung ist meine Zuversicht gewachsen, dass es eine Mehrheit für ein unmissverständliches Verbot der PID geben kann."

Pressemitteilung “PID-Verbot wurde stichhaltig begründet” als PDF

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