Information zur Weiterarbeit zum Thema „Für ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Mann und Frau in der Kirche“
Stand 19. Mai 2011
1. Beschluss der Vollversammlung
Die Vollversammlung des ZdK hat am 13./14. Mai 2011 in Erfurt einstimmig folgenden Beschluss gefällt:
„Die Vollversammlung des ZdK macht sich das Anliegen eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens von Mann und Frau in der Kirche zu Eigen, das Frauen und Männer aus dem ZdK mit ihrem Antrag eingebracht haben.
Die Vollversammlung beauftragt das Präsidium, bis zur Herbstvollversammlung 2011 die Weiterarbeit auf der Grundlage dieses Antragstextes zu organisieren, indem es
- den Beratungsprozess in den Gliederungen des ZdK gestaltet,
- für eine Beschlussvorlage zur Vollversammlung im Herbst 2011 Sorge trägt,
- eine weitere Frauenkonferenz einberuft
- und dazu den 30. Jahrestag des Wortes der deutschen Bischöfe ‚Zu Fragen
der Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft‘ nutzt.“
2. Vorgeschichte und derzeitiger Sachstand
Der unter 3. folgende Text wurde ausgehend von den Ergebnissen der Frauenkonferenz des ZdK im März 2011 erarbeitet und der Vollversammlung des ZdK im Mai 2011 als Antrag zur Diskussion vorgelegt.
Nach einer ausführlichen Aussprache hat die Vollversammlung einstimmig beschlossen, sich das Anliegen eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens von Mann und Frau in der Kirche zu Eigen zu machen.
Der Antragstext soll die Arbeitsgrundlage für die weitere Debatte in den Gremien des ZdK und in den Diözesanen Räten und katholischen Organisationen bilden, aus der ein Erklärungsentwurf für die Vollversammlung im Herbst 2011 hervorgehen wird.
Das Präsidium wird sich in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 mit der weiteren Umsetzung des unter 1. aufgeführten Beschlusses der Vollversammlung befassen.
3. Wortlaut des Antrags, auf dessen Grundlage die Weiterarbeit organisiert werden soll.
Antrag aus der Frauenkonferenz des ZdK
Für ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Mann und Frau in der Kirche
„Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und Frau schuf er sie…“ (Gen 1,27)
Nach der biblischen Botschaft sind Männer und Frauen in gleicher Weise Abbild Gottes, doch unsere Kirche wird einer glaubwürdigen Umsetzung dieser Botschaft nicht gerecht.
Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Gestaltung kirchlicher Wirklichkeit, d.h. an wichtigen Entscheidungsmöglichkeiten, Diensten und Ämtern in der Kirche, steht nach wie vor aus. Von der Umsetzung des partnerschaftlichen Zusammenwirkens von Männern und Frauen in der Kirche, das die deutschen Bischöfe 1981 in ihrem Hirtenwort „Frau und Kirche“ angekündigt haben, sind wir heute, 30 Jahre später, noch weit entfernt.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bringt das Anliegen einer geschlechtergerechten Kirche deshalb in den Dialogprozess ein – der Einladung zu diesem Prozess vom November 2010 folgend und vertrauend auf die Zusage, dass es in diesem Gesprächsprozess keine Tabus gibt, sondern über alles gesprochen werden kann.
Unser Ziel ist es,
• heute schon bestehende Beteiligungsmöglichkeiten für Frauen in der Kirche auch tatsächlich zu nutzen;
• Strukturen zu ändern, die einer geschlechtergerechten Kirche entgegenstehen und
• im eigenen Umfeld konkret tätig zu werden.
Im Einzelnen geht es um folgende Handlungsfelder:
Frauen in kirchlichen Führungspositionen
Frauen werden nach wie vor nicht entsprechend ihrer Qualifikation, Kompetenz und Zahl bei kirchlichen Führungspositionen berücksichtigt. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, muss die vielfach geübte Praxis abgeschafft werden, kirchliche Dienste und Ämter, die nicht den Empfang des Weihesakraments voraussetzen, dennoch ausschließlich mit Priestern zu besetzen. Es bedarf dazu einer durchgehenden und nachhaltigen Personalentwicklung für haupt- und ehrenamtliche Dienste und Ämter, die zum Ziel hat, Frauen an Führungspositionen in der Kirche gerecht zu beteiligen. In der Kirche und ihren Einrichtungen müssen endlich mehr Arbeitsplatzmodelle zum Einsatz kommen, die flexibel sind, die Lebensverläufe der Führungskräfte im Blick haben und neue Leitungsmodelle zulassen. Auch das ZdK selbst ist als Institution angefragt. Das ZdK hat den Auftrag, die Interessen der Frauen in der Kirche und in der Gesellschaft zu vertreten. Diesen Auftrag kann es nur dann glaubhaft erfüllen, wenn auch in seinen eigenen Strukturen eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen gewährleistet ist.
• In einigen Bistümern sind die ersten Frauen an der Bistumsleitung beteiligt. Das ZdK fordert, alle Bistümer auf, diesem Beispiel zu folgen und die Zahl der Frauen überall zu erhöhen.
• Bei jeder Neubesetzung von Führungspositionen, die bisher Priestern vorbehalten waren, sollen alle Spielräume ausgenutzt werden, die das Kirchenrecht jetzt schon bietet, um in Zukunft Laien und besonders Frauen zu berücksichtigen.
• Das ZdK sorgt in seinen eigenen Gremien für Geschlechterparität. Diese gilt auch für die Gremien und Mitwirkenden des Katholikentages.
Finanzen und Entscheidungsbefugnisse
Finanzentscheidungen sind zentrale Ansatzpunkte zur Gestaltung unserer Kirche. Frauen wollen hier auf allen Ebenen (Pfarrebene, Diözesanebene, Bundesebene) gleichberechtigt beteiligt sein und ihre Interessen einbringen können.
In Deutschland gibt es in der Finanzpraxis der Bistümer (und Pfarrgemeinden) eine große Vielfalt. Schon die uneinheitliche Arbeitsweise der Kirchensteuerräte zeigt dies: Einige davon stehen Frauen über Wahlämter offen, andere nicht. Oft liegen nur unzureichende Informationen vor, wer an welchen Finanzentscheidungen beteiligt ist.
• Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Verwaltung der kirchlichen Finanzen auf allen Ebenen transparent offen gelegt wird.
• Das ZdK setzt sich dafür ein, dass Frauen auf allen Ebenen zu Entscheidungen über Finanzen Zugang haben.
• Das ZdK unterstützt Frauen, die sich in Finanzfragen engagieren und vernetzen.
• Das ZdK legt seine Finanzen transparent offen und beteiligt Frauen an Finanzentscheidungen.
Frauen in Wissenschaft und Lehre
Wissenschaftlich arbeitende Theologinnen und Theologen tragen zum Dialog über Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche Wichtiges bei. Dies betrifft vor allem die Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und in allen Verantwortungsfeldern der Kirche, die Zugangsbedingungen zum kirchlichen Amt, eine erfahrungsgesättigte Spiritualität und Liturgie sowie den Fragenkreis einer Beziehungsethik.
Das ZdK würdigt die Leistungen von Frauen, die mit hoher wissenschaftlicher Kompetenz an einer befreienden Auslegung der christlichen Tradition arbeiten. Dazu bedarf es auch und gerade in der theologischen Forschung und Lehre der Freiheit der Wissenschaft. Divergenzen um die Auslegung der kirchlichen Lehre, der Tradition und der Reichweite des Katholischen sind dabei systemimmanent und unvermeidlich.
Inhaltliche Konflikte um die Rechtmäßigkeit der Lehre müssen mit den Mitteln theologischer Argumentation ausgetragen und nicht durch disziplinarische Maßnahmen umgangen werden. In Fällen eines Rechtstreites darf kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht hinter die Standards zurückfallen, die in gesellschaftlichen Zusammenhängen mittlerweile selbstverständlich sind.
Konkret bedarf es einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, in der Argumente offen gelegt und den Beteiligten schriftlich mitgeteilt werden. Grundlage eines offenen Verfahrens sind klare Verfahrensordnungen und geregelte Appellationsmöglichkeiten. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die entscheiden, auch über die Widersprüche befinden.
Das ZdK unterstützt den Zusammenschluss von Frauen, um das Anliegen einer starken Theologie von Frauen untereinander und mit anderen zu teilen. Ein Beispiel dafür ist das Theologinnennetzwerk „AGENDA – Forum katholischer Theologinnen e.V.“
Diakonat der Frau
Unsere Kirche versteht sich selbst als eine Kirche an der Seite der Armen. Um ihrer Glaubwürdigkeit willen muss sie ihr diakonisches Profil stärken. Der Auftrag aller Christinnen und Christen zur Diakonie bildet sich auch im sakramentalen Diakonat ab. Da die diakonische Arbeit überwiegend von Frauen geleistet wird, sind gerade
Frauen als Diakoninnen unverzichtbar.
Die Ausgestaltung der Ämtertheologie hat sich historisch entwickelt. Der Status quo unserer Zeit bildet davon nur einen Ausschnitt ab. Außerdem hat die Kirche immer wieder auch in der Ämterfrage auf die Herausforderungen der jeweiligen Zeit und des gesellschaftlichen Umfeldes reagiert und die eigene Ämtertheologie weiter
entwickelt. Unter diesem Horizont muss der ganze Schatz der kirchlichen Tradition im Blick auf die Weiheämter wieder gehoben werden. Die Argumente gegen eine Zulassung von Frauen zu Weiheämtern überzeugen uns nicht. Die Zeit ist reif, Frauen als Diakoninnen zu weihen.
• Zur Beförderung dieses Anliegens tritt das ZdK dem Netzwerk „Diakonat der Frau“ bei.
• Den Tag der Diakonin am 29. April wird das ZdK öffentlichkeitswirksam begehen und lädt auch alle Mitglieder dazu ein.
• Das ZdK unterstützt die Ausbildung von Frauen zur Übernahme von Aufgaben einer Diakonin.
Kooperative Gemeindeleitungen und Chancen von Beauftragungen
Nicht erst durch das Weihe-, sondern schon durch das Taufsakrament haben alle Glieder der Kirche – Frauen wie Männer – am Verkündigungs-, Heiligungs- und Leitungsamt der Kirche teil.
Konzepte kooperativer Gemeindeleitung ermöglichen ein Miteinander von gemeinsamem und ordiniertem Priestertum in der Verantwortung für die Gemeinden, bei Wahrnehmung der gewachsenen Vielfalt der Beteiligungsformen. Dabei ist die besondere Chance von Beauftragungen von Ehren – und Hauptamtlichen für bestimmte Ämter und Dienste zu prüfen.
• Das ZdK setzt sich dafür ein, Formen der kooperativen Gemeindeleitung in den Bistümern einzuführen und Frauen an kooperativer Gemeindeleitung gleichberechtigt zu beteiligen.
Schlagworte
Haben Sie Fragen?
Telefon: +49 (0) 30 166380-630
E-Mail: presse(at)zdk.de