Nächstenliebe und Engagement – nicht nur an Sonntagen!
Positionspapier des Ökumenischen Arbeitskreises Ehrenamt
Die Engagementstrategie des Bundes und die Kirchen
1. Die Kirchen sind unverzichtbare Träger gesellschaftlichen Engagements
Evangelische und katholische Kirche sind mit großem Abstand die mitgliederstärksten Institutionen in Deutschland: Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland umfassen rund 43 Millionen Mitglieder. 1,3 Millionen Menschen arbeiten in den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas und 4,9 Millionen Menschen(1); das entspricht 6,8 % der Bevölkerung über 14 Jahre; sind im kirchlichen oder religiösen Bereich ehrenamtlich engagiert. Dies gilt nicht nur im Bereich der Wohlfahrtspflege; sondern generationenübergreifend in zahlreichen Handlungsfeldern. Hunderttausende junger Menschen bringen sich allein im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ); in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ) und weltweit in sozialen Friedens- und Freiwilligendiensten ein. Christinnen und Christen sind damit sogar überdurchschnittlich aktiv; nicht nur im kirchlichen Bereich; sondern in der gesamten Zivilgesellschaft. Eine Engagementstrategie des Bundes kann daher ohne die Kirchen mit ihren zahlreichen Werken und Diensten nicht sinnvoll umgesetzt werden.
2. Der Glaube an Gott ist das Fundament vielfältigen christlichen Engagements
Christlicher Glaube ist eine persönliche Gottesbeziehung; die sich immer auch in der Schaffung von Gemeinschaft und der Hinwendung zum Menschen und zur Schöpfung ausdrückt: Als tätige Nächstenliebe wird Glaube zu konkreter Lebenspraxis von Christinnen und Christen. Gemeinsam mit allen Menschen guten Willens sind sie aufgerufen; sich mit ihren ganz persönlichen Begabungen; Kompetenzen und Möglichkeiten an der Gestaltung einer Gesellschaft zu beteiligen; die allen – auch künftigen Generationen – Teilhabe und ein Leben in Würde ermöglicht. Die Kirchen geben diesem Engagement z.B. im ökumenischen Prozess für „Gerechtigkeit; Frieden und die Bewahrung der Schöpfung“ Ausdruck. Christinnen und Christen übernehmen aufgrund dieser Glaubensüberzeugung auf allen gesellschaftlichen Ebenen und Handlungsfeldern mit hohem persönlichen Einsatz Verantwortung – in Beruf und Ehrenamt.
Nachweislich stärkt christliches Engagement die demokratische Gesellschaft in besonderer Weise und trägt wesentlich zu einer Kultur der Freiwilligkeit und Gemeinwohlorientierung bei. Es stärkt die zentripetalen Kräfte im politischen Gemeinwesen und wirkt dem Überhandnehmen von Partikularinteressen und der sozialen Zersplitterung entgegen. So wird auch Extremismus in jeglicher Form vorgebeugt.(2) Dabei beschränkt es sich nicht auf den kirchlich-diakonischen Bereich; sondern findet in vielfältigen Kontexten statt. Deshalb bewertet der – nach eigenem Bekunden „religiös unmusikalische“ – Philosoph Jürgen Habermas Religionen positiv und sieht den Verlust des Glaubens an eine transzendente Wirklichkeit als Problem moderner Gesellschaften; die die Werte; auf denen sie beruhen und die den öffentlichen; herrschaftsfreien Diskurs ermöglichen sollen; nicht mehr begründen können.(3)
3. Kirchliche Gemeinschaften sind Kristallisationsorte gelebter Verantwortung
In christlichen Gemeinschaften wie Gemeinden; Werken; Verbänden und Vereinen; aber auch in lebensweltlich bestimmten Sozialräumen wie Nachbarschaft; Dörfern; Stadtteilen und Kommunen und zunehmend auch in digitalen Räumen schaffen Christinnen und Christen Resonanzräume für „Glaube; Hoffnung und Liebe“ – gerade auch in schwierigen und hoffnungslos erscheinenden Situationen – und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Dadurch entsteht Resilienz und der Wille zum gemeinsamen Handeln.
Als Beispiele für solches Handeln kann genannt werden:
- Die soziale (caritativ-diakonische) Arbeit vor Ort; einschließlich der Integration von Migrantinnen und Migranten; insbesondere Geflüchteten;
- der Einsatz für globale Gerechtigkeit und Partnerschaften mit dem Globalen Süden;
- das Engagement für die Schöpfung (Umwelt-; Tier- und Klimaschutz);
- die Mitwirkung an Beteiligungs- und Gestaltungsprozessen in den Sozialräumen; Kommunen und Regionen;
- das Engagement für Inklusion aller Menschen vor Ort im Quartiert im Sozialraum und dem Entgegenwirken von Vereinsamung.
Dabei zeichnet es sich insbesondere aus durch:
- Die Inklusion von Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen – mit und ohne Behinderung;
- die Arbeit mit allen Altersgruppen; je für sich und generationenübergreifend;
- das Bereitstellen von Strukturen für und professioneller Begleitung von Ehrenamtlichen.
Zusammenhalt erwächst aus Gemeinschaft. Kirchengemeinden sind Anlaufstellen; Veranstaltungsorte und Treffpunkte – in strukturschwachen Gegenden oft die einzigen. In Bistümern oder Landeskirchen; in den nationalen Kirchen und internationalen ökumenischen
Organisationen sind sie gut vernetzt und global aktiv. Christliche Vereine; Angebote von Caritas und Diakonie sind „dritte Orte“; an denen Menschen unterschiedlicher
Herkunft einander begegnen und in der Coproduktion von freiwilligem und beruflichem Engagement nachhaltige Wirksamkeit ermöglichen und gestalten.
Kirchengemeinden stehen dabei nicht für sich; sondern im vielfältigen Austausch mit der Gesamtgesellschaft. Dabei werden auch kritische Fragen angesprochen; etwa zu Fragen des sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirchen – in der Trias der Aufarbeitung; der Betroffenenpartizipation und der Prävention. Zu dieser Offenheit gehört auch der für die gesellschaftliche Kohäsion wichtige Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen sowie mit säkularen Akteuren der Zivilgesellschaft und der strukturierte Austausch und die bewährte Kooperation mit dem Staat. In den Kirchen sind synodale Strukturen wichtige Instrumente; um dem Anspruch nach Beteiligung und Verantwortung glaubhaft gerecht zu werden.
Eine Engagementstrategie des Bundes sollte alle diese Entwicklungen positiv unterstützen; denn Kirche und Staat verbindet das Interesse an solchen Orten; die Ankerpunkte für Gemeinschaft; Gemeinwohlorientierung wie auch für freiwilliges; bürgerschaftliches Engagement sind. Sie gilt es zu erhalten und zu erweitern; bestmöglich anzuerkennen und zu fördern. Dies muss auf allen föderalen Ebenen im Sinne einer sektor- und akteursübergreifenden Querschnittspolitik geschehen.
4. Christliches Engagement ist professionell und nachhaltig
Die Vielfalt christlichen Engagements hat zur Ausbildung komplexer Strukturen geführt. Neben den verfassten Kirchen gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen; Diensten; Werken und Vereinen; die ihrerseits Verbände bilden und auf vielfältige Weise mit den Kirchen und miteinander in Verbindung stehen und kooperieren. Dabei nutzen sie die unterschiedlichsten Rechtsformen und sind den Kirchen auf unterschiedliche Weise rechtlich verbunden. Im Vordergrund steht stets eine den Aufgaben und Handlungsformen entsprechende Gestalt; die höchstmögliche Professionalität der Dienste ermöglicht. Das so entstehende Netzwerk von Organisationen „im Raum der Kirche“ zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Merkmale aus:
Es bündelt bürgerschaftliches Engagement in fast allen gemeinwohlorientierten Handlungsfeldern und auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Insbesondere bildet es eine wesentliche Stütze unseres Sozialstaats und des freiwilligen Engagements in Deutschland.
- Seine bundesweite Präsenz vor Ort ermöglicht gerade auch in Krisen und herausfordernden gesellschaftlichen Situationen eine schnelle; angemessene und professionelle Reaktion. Dies zeigt sich immer wieder in Katastrophenfällen; aber auch bei strukturellen Herausforderungen. So wäre die Bewältigung akuter Anstiege von Immagration; z.B. 2015 oder 2022 ohne die flächendeckende kirchliche Infrastruktur und das hohe Mobilisierungsvermögen von Kirche; Caritas und Diakonie nicht möglich gewesen.
- Die ihm zugrunde liegende einzigartige Verbindung aus persönlicher Glaubensmotivation und institutioneller Infrastruktur schafft belastbare Rahmenbedingungen; damit Engagement möglich wird und gelingt. Sie ermöglicht auch; tiefgreifende Transformationsprozesse zu begleiten und zu bewältigen. Dabei haben die Kirchen selbst jahrhundertelange Erfahrung darin; ihre Strukturen so anzupassen; dass sie den Erfordernissen der jeweiligen Zeit gerecht werden.
- Haupt- und Ehrenamt sind eng verzahnt; alle Mitarbeitenden bilden eine Dienstgemeinschaft. Sie erlaubt es Menschen mit ganz unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen und Engagementbiographien; ihren Platz zu finden – wobei Herkunft oder sozialer Status; Geschlecht oder sexuelle Orientierung; Alter oder mögliche Einschränkungen keine Rolle dafür spielen; ob eine Person und ihr Engagement willkommen geheißen wird. Dabei geben Kirchen und ihre Werke heute nicht mehr nur denen Raum; die einen bereits gefestigten Glauben in der Tat leben; sondern auch denen; die sich diesem Engagement für die Gesellschaft aus anderen Gründen anschließen wollen. Damit sind sie offen für die Zusammenarbeit über die Grenzen von Religion und Weltanschauung hinaus.
- Dem Ehrenamt wird eine so hohe Bedeutung beigemessen; dass die Übernahme von Verantwortung für die Ehrenamtlichen institutionalisiert ist. Im Raum der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände gibt es zahlreiche Angebote der Schulung und Ausbildung; der fachlichen Begleitung und Supervision. So können Menschen vor Überforderung geschützt und freiwilliger Einsatz langfristig und auch für jüngere Generationen möglichst nachhaltig sichergestellt werden.
Diese Merkmale ermöglichen es einer Vielzahl unterschiedlicher Menschen sich zu engagieren – vor Ort und zunehmend auch im digitalen Raum. Gemeinsam treten sie für die Achtung der Menschenwürde und den demokratischen Rechtsstaat ein; leben Subsidiarität und Solidarität. Sie widerstehen einer Globalisierung der Gleichgültigkeit und Ohnmacht und setzen sich gegen Extremismus; Populismus; Diskriminierung und für Inklusion und Zusammenhalt ein.
5. Anliegen aus Sicht des kirchlichen Engagements
Um diese Leistungen für die Gesellschaft erbringen zu können benötigen auch die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden und allen anderen kirchlich angebundenen Akteuren zeitgemäße und angemessene Rahmenbedingungen. Der freiwillige Einsatz von Menschen; egal ob individuell; in Bewegungen; Organisationen oder Institutionen; ist auf gesetzliche Grundlagen angewiesen; die gesellschaftliche Anerkennung; belastbare Unterstützungsstrukturen; ausreichende Freiräume und nicht zuletzt auch finanzielle Förderung gewährleisten.
Eine Engagementstrategie des Bundes kann; wenn sie unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeiten konzipiert und mit den anderen Ebenen adäquat verzahnt ist; einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Dabei sollte der Erhalt; die Stärkung und Förderung der engagementfördernden Strukturen ein zentrales Element bilden. Daraus folgen für uns die folgenden; konkreten Aspekte; die eine solche Engagementstrategie adressieren muss:
1. Gesellschaftliche Anerkennung – z.B. durch
ein klares Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip; das ehrenamtliches Engagement als eigenständigen Ausdruck bürgerschaftlicher Mitverantwortung für Staat und Gesellschaft anerkennt; ihm ausreichende Freiräume zubilligt und es nicht als Erfüllungsgehilfen staatlicher Strategien oder als Lückenbüßer für nicht mehr ausfinanzierte öffentliche Handlungsfelder; insbesondere in der Sozialpolitik; missversteht;
- eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts; das gesellschaftlich Engagierten Rechtssicherheit auch für relevante politische Advocacy-Arbeit gibt;
- mehr Bewusstsein für die persönlichkeits- und kompetenzbildenden Effekte ehrenamtlichen Engagements; z.B. durch eine bessere Anerkennung von Engagement bei Bewerbungen; sei es auf Ausbildungs- und Studienplätze oder im Berufsleben; reformierte Regelungen beim BaFöG und den Regelstudienzeiten;
- die vergünstigte bzw. freie Nutzung von Bahn und ÖPNV für Auszubildende; Studierende; Freiwilligen- bzw. Friedensdienstleistende und Inhaber von Ehrenamtskarten;
- die Anerkennung als Eigenmittel-Einsatz oder geldwerte Leistungen unentgeltlich erbrachter Leistungen aus freiwilligem Engagement bei öffentlicher Förderung von Trägern; ihren Programmen und Projekten;
- Anrechnungsfreiheit von Geld- und/oder Sachleistungen für den Ausgleich ihres Aufwands für freiwillig Engagierte und Ehrenamtliche auf eigene Transferleistungsbezüge und die ihrer Bedarfsgemeinschaft.
2. Nachhaltige Unterstützung und kompetente Begleitung – z.B. durch
eine Abkehr von der dominierenden Projektlogik öffentlicher Förderungen hin zu mehr
institutioneller und Strukturförderung;
- mehr überjährige Förderungen und die konsequente Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen; bzw. eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung; wo diese nicht ausreichen; um nachhaltiges und langfristig orientiertes Engagement zu ermöglichen;
- die Prüfung der Ermöglichung von Förderung auch für nicht rechtlich verfasste Personenvereinigung im Bereich von Mikro- und kleinen Pilotprojekten;
- die Anerkennung hauptamtlicher Begleitung Ehrenamtlicher – etwa durch Koordinatorinnen und Koordinatoren – in Kostensatzverhandlungen öffentlich refinanzierter Arbeitsbereiche und
- die Möglichkeit für Einrichtungen; in denen Menschen im Transferleistungsbezug freiwillig tätig sind; ihren diesbezüglichen Aufwand ebenfalls refinanzieren zu können.
3. Absicherung dynamischer Weiterentwicklung – z.B. durch
- die vielfältige; digitale; inklusive und bereichsübergreifende Entwicklung neuer Methoden der Gewinnung; Begleitung und Fortbildung ehrenamtlich und freiwillig Engagierter; nicht zuletzt auch für die Gewinnung neuer Personengruppen für gemeinnütziges Engagement und Ehrenamt;
- die laufende und zügige Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen an neue Formen sozialraum- und gemeinwesenorientierter Leistungen;
- die Entwicklung angemessener rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen für den Ausbau einer leistungs- und zukunftsfähigen digitalen Ausstattung; inkl. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Berlin; 16.10.2023
(1)Freiwilligensurvey 2019, Statista 2023.
(2) Vgl. die Sinus-Studie von 2022 „Die Lebenswelt junger Erwachsener in Baden-Württemberg“, S. 67, abrufbar z.B. unter: medienstiftung.drs.de/sinus-studie-junge-erwachsene.html.
(3) In: Habermas, Jürgen, Auch eine Geschichte der Philosophie, Suhrkamp 2019 (zitiert nach „Habermas letzte Worte“; Die Tagespost 26.8.21)
An dem Positionspapier haben mitgewirkt (in alphabetischer Reihenfolge)
Gabriele Göhring; Deutscher Caritasverband e. V.; Referentin Engagementförderung
Referat Soziale Lebenslagen und Solidarität; Deutscher Caritasverband e. V.; Mitglied im Koordinierungsausschuss
des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement / BBE
Rainer Hub; Freiwilliges Engagement und Freiwilligendienste; Diakonie Deutschland und Mitglied im Sprecher*
innenrat Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement / BBE
Dr. Steffen Merle; Oberkirchenrat im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Sozial- und Gesellschaftspolitik); Geschäftsführung des ökumenischen AK Engagement
Andrea Pingel; Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK e.V.); Referentin in der Abteilung Kirche und Gesellschaft; Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands AGKOD;
Geschäftsführung des ökumenischen AK Engagement
Dr. Natascha Sasserath-Alberti; Kommissariat der Deutschen Bischöfe; Katholisches Büro in Berlin; Fragen
des Lebensschutzes und der Bioethik; Jugendpolitik; Engagement und Geschlechtergerechtigkeit; Mitglied im
Koordinierungsausschuss des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement / BBE
Dr. Patrick Roger Schnabel; Kirchenrat bei der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Dr. Johannes Warmbrunn; im Auftrag des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken;
Sprecher des Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart
Der „Ökumenische Arbeitskreis Ehrenamt“ ist ein informelles Forum von evangelischen und katholischen Akteuren,
das der engagementpolitischen Beratung, Vernetzung und Beteiligung dient. Die Geschäftsführung liegt
beim Kirchenamt der EKD und dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK).
Dem Ökumenischen Arbeitskreis gehören die folgenden Organisationen an (in alphabetischer Reihenfolge):
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V.; Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland e. V.; BDKJ-Bundesstelle e.V.; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Borromäusverein e.V.; Caritas-Konferenzen Deutschlands – Bundesverband; Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.; Dienststelle der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union; Ev. Akademien in Deutschland e.V. (EAD); Evangelisches Zentrum Frauen und Männer gGmbH/Fachbereich Evangelische Frauen in Deutschland; Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Bundesverband e.V.; Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB); Kirchenamt der EKD; Kommissariat der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin; Konferenz der Ehrenamts- und Engagementbeauftragten aus Landeskirchen und Diakonie der EKD; Verband der Ev. Studierendengemeinden in Deutschland (ESG); ZdK – Zentralkomitee der deutschen Katholiken