Zusammenarbeit im Synodalen Ausschuss

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Am 22. April 2024 hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über eine Kandidatin für das Amt der Bundeskuratin der Deutschen Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg (DPSG) beraten. Die Kandidatin erreichte in der abschließenden Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. Die Zustimmung der DBK und die damit verbundene kirchliche Beauftragung ist jedoch Voraussetzung für die Kandidatur zur Geistlichen Leitung des Verbands. Daher konnte die DPSG-Bundesversammlung keine Person zum*zur Bundeskurat*in wählen.

Dieser Vorgang ist irritierend und verstörend. Er hat weitreichende Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis von DBK und Lai*innenstrukturen in der Kirche, insbesondere kurzfristig mit Blick auf den Synodalen Ausschuss.

Die Tatsache, dass die Gründe für die Ablehnung durch den Ständigen Rat bis heute nicht öffentlich bekannt sind, löst Spekulationen und Fragen aus. Es liegt nahe, dass Bischöfe auf das kritische Agieren in kirchlichen Gremien reagieren.

Angesichts dieser Situation stellen wir fest:

1. Der Ständige Rat hat durch seine Entscheidung eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Synodalen Ausschuss massiv in Frage gestellt. Kritische Anfragen an die katholische Kirche, an kirchliche Systeme, an deren Leitungsebenen und an die Lehre müssen Teil der Debatte im Synodalen Ausschuss sein. Nur durch dieses kritische Agieren kann es die katholische Kirche schaffen, sich grundlegend zu verändern und zu reformieren. Diese Debatte darf nie angstbehaftet geführt werden, da sie dann nicht konstruktiv und zielführend ist.    

2.Die Bischöfe haben durch ihre Entscheidung Zweifel aufkommen lassen, inwiefern sie die zentralen Beschlüsse des Synodalen Weges respektieren, sich selbst daran binden und als zentralen Bestandteil ihres Leitungshandelns verstehen. Aktuell gibt ihr Agieren leider Anlass zur Annahme, dass eine konkrete Umsetzung der Beschlüsse in eigenes Leitungshandeln nur begrenzt stattfindet oder gar verhindert werden soll.

3. Die DBK verantwortet durch ihre Entscheidung einen erneuten Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust bei den Gläubigen. Gläubige und insbesondere künftige Mitarbeiter*innen fragen sich, zu welchen Konditionen sie ihre Berufung leben können und wollen bzw. ob sie überhaupt noch in dieser Kirche tätig werden wollen.

Wir sind als ZdK im Synodalen Ausschuss gleichwertige Partner der DBK. Weil dies so ist, müssen wir angesichts der Entwicklungen vor der nächsten Sitzung des Synodalen Ausschusses am 14. und 15. Juni 2024 in Mainz Klarheit schaffen. Das ZdK fordert die Bischöfe daher auf, vor Beginn der Beratungen insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie soll vertrauensvolles und gemeinsames Handeln auf dem Synodalen Weg gelingen, wenn Entscheidungen der Bischöfe von vergleichbarer Tragweite weiterhin intransparent und ohne Erklärung getroffen werden?

2. Wie und wann werden die bereits getroffenen Beschlüsse des Synodalen Wegs in den Bistümern umgesetzt?

3. Wie stellen die Bischöfe die Ernsthaftigkeit zukünftiger Beratungen und die Verbindlichkeit von Beschlüssen auf dem Synodalen Weg in der Bischofskonferenz sowie in den einzelnen Bistümern sicher?

4. Wie werden sich die Bischöfe in die inhaltliche Arbeit des Synodalen Ausschusses einbringen?

5. Wie werden die Bischöfe mit römischen Vorbehalten/Widerständen umgehen?

6. Wie werden die Bischöfe ihr Vorgehen im Synodalen Ausschuss beraten und kommunizieren?

Das ZdK setzt sich weiterführend dafür ein, dass über diese aktuelle Situation zu Beginn der zweiten Plenarversammlung des Synodalen Ausschusses eine Aussprache in der Tagesordnung vorgesehen wird.

Das ZdK behält sich vor, im Licht der Antworten der Bischöfe und der anschließenden Beratungen im Synodalen Ausschuss über die weitere Zusammenarbeit zu beschließen.

Beschluss “Zusammenarbeit im Synodalen Ausschuss” als Pdf 

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