Verzicht auf die Einrede der Verjährung bei zivilrechtlichen Klagen Betroffener sexualisierter Gewalt gegen Bistümer

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das Zentralkomitee der Katholiken fordert die deutschen Bistümer auf, bei zivilrechtlichen Klagen von Betroffenen sexueller Gewalt auf Zahlung von Schadenersatz auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und sich auch im Rahmen der zivilrechtlicher Auseinandersetzungen der eigenen Verantwortung zu stellen, statt sich auf juristischem Wege dieser zu entziehen.

Beschluss “Verzicht auf die Einrede der Verjährung bei zivilrechtlichen Klagen Betroffener sexualisierter Gewalt gegen Bistümer” als Pdf

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