Ergänzung Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 Grundgesetz: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Bundestag und Bundesrat werden aufgefordert, die entsprechende Ergänzung in Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes vorzunehmen und damit die Rechte von LSBTIQ+-Personen zu stärken und den Schutz vor Diskriminierung zu erhöhen.