30 Jahre nach Abschaffung des § 175 StGB: Unsere Mitschuld und unsere Verantwortung im Umgang mit der Kriminalisierung von Homosexualität

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

1.  Menschen, die wegen ihrer queeren Identität von der Kirche ausgegrenzt, ihre Anstellung verloren oder aus Ehrenämtern entfernt wurden, sollen, auch posthum, rehabilitiert werden. Das Forum katholischer Männer als Mitgliedsverband des ZdK wird als Clearingstelle fungieren, an die sich Betroffene, Angehörige und Freund*innen von Betroffenen wenden können, und sie bei Bedarf unterstützen. Auf dieser Basis sollen die Bischöfe aller Diözesen nach Maßgabe der Betroffenen diese Personen offiziell und öffentlich rehabilitieren.

2.  Das ZdK kann die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es kann aber dazu beitragen, dass Erinnerung lebendig bleibt und in die Zukunft wirkt. Deshalb wird das ZdK eine wissenschaftlich-historische Aufarbeitung der Mitschuld der Kirche bei der Kriminalisierung queerer Identitäten initiieren. Unter der Federführung der Kommission für Zeitgeschichte in Bonn wird eine unabhängige wissenschaftliche Studie zur historischen Erforschung der Beteiligung der katholischen Kirche an der Aufrechterhaltung des Strafrechtsparagraphen in der deutschen Gesetzgebung angestrebt. Nach gesicherter ausschließlicher Finanzierung durch Drittmittel wird mit der Erstellung begonnen.

Beschluss “30 Jahre nach Abschaffung des § 175 StGB” als Pdf

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