Causa Hengsbach
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Mit Franz Hengsbach steht erstmals ein deutscher Kardinal in direktem und dringendem Verdacht, Sexualstraftäter gewesen zu sein und somit nicht nur durch Vertuschung und Strafvereitelung von Taten anderer Schuld auf sich geladen zu haben. Zudem steht mit ihm ein Verantwortungsträger des ZdK im Verdacht, diese entsetzlichen Straftaten begangen zu haben.
Daher muss auch die besondere Rolle Franz Hengsbachs in der Geschichte des ZdK untersucht werden. Aus diesem Grund wird das ZdK-Präsidium aufgefordert, bei einer geeigneten Forschungseinrichtung eine unabhängige Analyse und Bewertung der Tätigkeiten von Franz Hengsbach mit direktem ZdK-Bezug in Auftrag zu geben. Auch diese Arbeiten sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Anlässlich dieser Causa muss ferner eine vernetzte Aufarbeitungssystematik zwischen Bistümern untereinander und weiteren Organisationen angestrebt werden. Das ZdK fordert daher im Sinne einer vernetzten Aufarbeitung alle beteiligten Akteure auf, gemeinsam ein erfahrenes und unabhängiges Institut mit der Aufarbeitung der Causa Paul und Franz Hengsbach zu beauftragen. Neben der Aufarbeitung der in Rede stehenden und möglicher weiterer Missbrauchstaten fordert das ZdK dazu auf, auch den Umgang der kirchlichen Stellen mit dem 2010 in der Causa Hengsbach angezeigten Missbrauchsfall zu untersuchen. Hierzu soll das mit der Aufarbeitung befasste Institut zusätzlich eine unabhängige, öffentlich zugängliche Analyse und Bewertung erstellen.
Der Analyse- und Aufarbeitungsprozess muss Betroffene eng einbeziehen. Die vorbehaltlose Unterstützung der beauftragten Einrichtungen ist zu gewährleisten, insbesondere durch den uneingeschränkten Aktenzugriff, unabhängig von Lagerungs- und Archivorten.