SVIV.1: Synodalforum I - Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland"
Bestätigung des Beschlusses der IV. Synodalversammlung durch die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Text 2. Lesung
Vorlage des Synodalforums I „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ zur Zweiten Lesung auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) für den Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“
Einführung
„Mit dem „Grundtext“ über „Macht und Gewaltenteilung“, der die „Gemeinsame Teilhabe und Teilnahme am Sendungssauftrag der Kirche“ qualifiziert, halten wir fest:
Synodalität ist ein Grundvollzug der Kirche. Synodalität ist auch ein geistlicher Prozess, der hilft, das Wort Gottes heute zu hören und durch die Unterscheidung der Geister, durch Gebet und durch den Austausch von Argumenten die Evangelisierung zu fördern. Synodalität ist eine Form, in der die Glieder des Gottesvolkes ihre spezifischen Geistesgaben entdecken, einbringen und miteinander verbinden können. Synodalität ist zudem eine Form des transparenten und lösungsorientierten Arbeitens. Gemeinsam auf dem Synodalen Weg zu beraten und zu entscheiden, hat in den letzten Jahren die Gemeinschaft des Glaubens gestärkt. Diese guten Erfahrungen auf dem Synodalen Weg sind die Grundlage dafür, die Synodalität der katholischen Kirche in Deutschland weiter zu stärken. Das Miteinander von Bischöfen und Gläubigen auf der überdiözesanen Ebene soll 21 zur ständigen Praxis werden.
Antrag
Die Synodalversammlung beschließt die Einrichtung eines Synodalen Rates spätestens zum März 2026. Der Synodale Rat versteht sich als Weiterentwicklung der Gemeinsamen Konferenz und soll diese ablösen. Die Einrichtung geschieht vor dem Hintergrund von can. 127 und can. 129 CIC. Zur Vorbereitung des Synodalen Rates wird von der Synodalversammlung ein Synodaler Ausschuss eingesetzt. Den Beschluss der Synodalversammlung zur Einrichtung des Synodalen Rats setzt das Präsidium der Synodalversammlung nach Maßgabe der Beschlüsse des Synodalen Ausschusses bis spätestens März 2026 um. Der Synodale Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und 20 anschließend von der Synodalversammlung gewählten Mitgliedern. Er ist generationen- und geschlechtergerecht zusammengesetzt. Dieser Ausschuss wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam getragen. Er wird von dem Vorsitzenden der DBK und dem / der Vorsitzenden des ZdK geleitet. Der Synodale Ausschuss konstituiert sich nach der Synodalversammlung im März 2023 und gibt sich eine Satzung. Spätestens bis März 2026 beendet er seine Tätigkeit und legt der Synodalversammlung Rechenschaft ab.
Der Synodale Ausschuss hat folgende Aufgaben:
- Er bereitet bis spätestens 2026 die Einrichtung eines Synodalen Rates der katholischen Kirche in Deutschland vor, der den unten stehenden Anforderungen entspricht. Zur Entwicklung des Synodalen Rates gehört die Verhältnisbestimmung zu anderen Gremien der Deutschen Bischofskonferenz wie des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
- Er bereitet die Evaluation der Beschlüsse der Synodalversammlung vor und entwickelt diese fort.
- Er entwickelt die Initiativen weiter, die auf dem Synodalen Weg in den Synodalforen und der Synodalversammlung beraten worden sind. Er entscheidet zeitnah über die Texte, die in den Synodalforen beraten und beschlossen wurden und nicht mehr in die Synodalversammlung eingehen konnten.
- Er sucht eine Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche, der tief in der Kirche wurzelt und durch das Zweite Vatikanische Konzil und den weltweiten synodalen Prozess im Pontifikat von Papst Franziskus neu herausgestellt wurde. Als Grundvoraussetzungen von Synodalität entwickelt der Synodale Ausschuss synodale Strukturen, eine synodale Kultur des Miteinanders sowie eine innere Haltung der Kritikfähigkeit und der gemeinsamen Suche nach einem tragfähigen Konsens.
- Er klärt die Sicherstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
Eckpunkte des Synodalen Rates:
Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft auf dieser Basis Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.
- Der Synodale Rat wird entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung in transparenten Verfahren und Wahlen geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt, wobei eine arbeitsfähige Größe zu gewährleisten ist.
- Die Beschlüsse des Synodalen Rates haben dieselbe rechtliche Wirkung wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung (Art. 11 Abs. 5 der Satzung des Synodalen Wegs).
- Der Synodale Rat tagt öffentlich. Den Vorsitz des Synodalen Rats führen gemeinsam der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der / die Vorsitzende des ZdK.
- Der Synodale Rat wählt zwei geistliche Begleiterinnen / Begleiter. Er kann Beobachterinnen und Beobachter zu seinen Versammlungen einladen.
- Der Synodale Rat gibt sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung.
Synodalforum I „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“